Erfahren Sie hier alles rund um JobBike BW.
Radfahren ist gut für Umwelt, Klima und die körperliche Fitness. Aus diesen Gründen möchte die Landesregierung die Nutzung von Fahrrad und Pedelec für die Bediensteten der Landesverwaltung attraktiver machen. Das Angebot: Die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richtern können im Rahmen einer Entgeltumwandlung eines Teils ihres Bruttogehalts ein Fahrrad oder Pedelec zu attraktiven Konditionen für 36 Monate zur Nutzung überlassen bekommen.
Das Ministerium für Verkehr hatte in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium 2019 die Einführung eines landesweiten Radleasing-Modells europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erhielt die Bietergemeinschaft um die JobRad GmbH aus Freiburg. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Wer Rad fährt, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenen Gesundheit. Deshalb freue ich mich, dass wir für die 170.000 Landesbeamtinnen und -beamten einen Anreiz setzen, mehr Fahrten mit dem Rad zurückzulegen, auf dem Weg in den Dienst und privat.“
Das langersehnte Radleasingangebot kann seit dem 20. Oktober 2020 beantragt werden. Informationen zur Teilnahmeberechtigung und den Häufig gestellten Fragen (FAQ) sind unter der Rubrik „Weitere Informationen“ am Ende der Seite eingestellt. Die genauen Konditionen (Vergleichsrechner) sowie die Details zur Ausgestaltung des Radleasings können im Kundenportal des LBV abgerufen werden. Der Antrag zur Bestellung eines Fahrrads oder Pedelecs erfolgt ebenfalls von dort über das meinJobRad-Portal.
Dazu melden Sie sich im Kundenportal des LBV mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an. Über den Reiter „JobBike BW“ sind alle weiteren Informationen zum Angebot abrufbar.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Radleasing beruht auf der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei wird die monatliche Umwandlungsrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Bediensteten sparen dadurch Steuern und das Radleasing wird im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiver. Die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings bieten das Landesbesoldungsgesetz sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg. Deshalb kann das Land Radleasing vorerst nur für die Landesbeamtinnen und -beamten sowie Richterinnen und Richter anbieten. Die Laufzeit der Leasings beträgt grundsätzlich 36 Monate, verlängert sich allerdings um den Zeitraum zwischen der Übernahme des Fahrrades und dem nächsten Monatsersten. Nach Ablauf des 36-monatigen Überlassungszeitraums kann ein neues Fahrrad geleast werden. Marktüblich, aber rechtlich nicht garantiert, ist auch, dass der Leasingdienstleister der Nutzerin oder dem Nutzer ein Kaufangebot unterbreitet.
Das Land Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das seinen Bediensteten Radleasing anbietet. Mit dem Radleasing-Angebot JobBike BW baut die Landesverwaltung ihre bundesweit führende Stellung im behördlichen Mobilitätsmanagement aus.
Das Land möchte seine Bediensteten einen Anreiz geben, Mobilitätsverhalten klimafreundlicher zu gestalten. Radfahren trägt dazu bei, da keinerlei CO2-Emssionen freigesetzt werden. Außerdem fördert Radfahren die körperliche Fitness. Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Interesse an gesunden und leistungsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch die Einführung von JobBike BW haben die Landesbeamtinnen und –beamten die Möglichkeit sowohl privat als auch dienstlich mehr Fahrten mit dem Fahrrad oder Pedelec zurückzulegen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamten, einschließlich der Richterinnen und Richter nach § 1 Abs. 1 LBesGBW.
Nicht teilnahmeberechtigt sind folgende Personengruppen:
- Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (§ 4 Absatz 4 Buchstabe a BeamtStG), Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§ 4 Absatz 2 Buchstabe b BeamtStG) und Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten, insbesondere Rechtsreferendare, Lehramtsanwärter und Studienreferendare
- politische Beamtinnen und Beamte (§ 30 Absatz 1 BeamtStG in Verbindung mit § 42 Absatz 1 LBG), die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident, Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
- Beamtinnen und Beamte, die von einer Gehaltsabtretung, einem Pfändungsverfahren oder einem Privatinsolvenzverfahren betroffen sind
- Beamtinnen und Beamte, die nicht in einem aktiven und unmittelbaren Dienstverhältnis mit dem Land stehen (Nummer 5.1 VwV JobBike BW)
Weiterführende Informationen finden Sie im „Merkblatt Teilnahmeberechtigung“.
Der Reiter „JobBike BW“ ist im Kundenportal des LBV nur für die Personen sichtbar, die grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind. Siehe daz unter Wer kann an JobBike BW teilnehmen?
Der Zugang zum meinJobRad-Portal ist nur dann möglich, wenn am Tag der Anmeldung im Kundenportal des LBV die Berechtigung zur Teilnahme an JobBike BW vorliegt. Sind Sie beispielsweise beurlaubt, in Eltern- oder Pflegezeit ist in diesem Zeitraum keine Bestellung möglich und deshalb der Zugang zum meinJobRad-Portal nicht eröffnet.
JobBike BW kann seit dem 20. Oktober 2020 über das Kundenportal des LBV beantragt werden.
Ja, alle teilnahmeberechtigten Personen, die das JobTicket BW nutzen, können auch JobBike BW nutzen.
Die Kosten sind in erster Linie abhängig von der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Fahrrades. Die monatliche Rate sowie die entsprechende Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung lassen sich über den Vergleichsrechner ermitteln. Der Vergleichsrechner ist über das Kundenportal des LBV zugänglich.
JobBike BW ist unter der Einbindung der Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie den Inspektionsleistungen über alle Besoldungsgruppen im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiv. Inwieweit JobBike BW im Einzelfall im Vergleich zu einem Kauf wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt jedoch von individuellen Faktoren ab, wie der Besoldungsgruppe, der Steuerklasse und vor allem vom Preis des Fahrrades, für das Sie sich entscheiden. Die entsprechende Ersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie die Umwandlungsrate werden über den Vergleichsrechner ermittelt. Der Vergleichsrechner ist über das Kundenportal des LBV zugänglich.
Als Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der monatlichen Rate wird die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) für das Fahrrad herangezogen. Individuell von Fach- und Onlinehändlern festgesetzte Verkaufspreise, die unterhalb der UVP liegen, können als Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen auch entsprechend ausgewiesene Rabatte.
Die monatliche Rate beinhaltet die Überlassung des Fahrrades, eine Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie sowie eine jährliche Inspektion.
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den das Bruttoentgelt im Rahmen der Entgeltumwandlung gemindert wird. Endet mangels laufender beamtenrechtlicher Bezüge die Entgeltumwandlung (z.B. Beurlaubung ohne Bezüge, Eltern- oder Pflegezeit), haben Sie die Gesamtnutzungsrate an das LBV zu zahlen. Umwandlungsrate und Gesamtnutzungsrate sind derzeit gleich hoch.
Die Fahrräder können bei allen Kooperationspartnern des Dienstleisters JobRad GmbH ausgesucht werden. Deutschlandweit können Sie Fahrräder bei über 5.000 Händlern aussuchen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen über 700 Händler zur Verfügung. Eine Übersicht der Fachhändler in Ihrer Nähe sowie Onlinehändler finden Sie in der Händlersuche, die über das Kundenportal des LBV zugänglich ist.
Als Fahrräder sind Fahrzeuge im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a der VwV JobBike BW anzusehen. Ein Fahrrad ist ein in § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschriebenes Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird oder das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird (Pedelec), sowie das leasingfähige Zubehör (siehe Nummer 6.2 VwV JobBike BW). Sogenannte S-Pedelecs (mit Trittunterstützung bis 45 km/h) sind als JobBike BW nicht möglich.
Fahrräder können im Preissegment zwischen 749 Euro und 11 900 Euro inklusive Mehrwertsteuer frei gewählt werden. Die Preise beziehen sich auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) einschließlich leasingfähigem Zubehör.
Beispiel (möglich):
Fahrradpreis UVP: 700,00 Euro
Zubehör „Schutzbleche“ UVP: 50,00 Euro
Gesamtpreis Fahrrad: 750,00 Euro
Beispiel (nicht möglich):
Fahrradpreis UVP: 11 800,00 Euro
Zubehör „Sonderlackierung ab Werk“ UVP: 150,00 Euro
Gesamtpreis Fahrrad: 11 950,00 Euro
Bei der Auswahl aus den Produktgruppen sind keine Grenzen gesetzt. Sie können vom Faltrad, über Mountainbikes, City- und Trekkingräder bis hin zum Rennrad bei den entsprechenden Kooperationspartnern wählen. Ebenso können Sie sich von Ihrem Händler Ihr Wunschrad individuell zusammenstellen lassen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Händler ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist.
Ja, aber nur Zubehör, das mit dem Fahrrad fest verbunden ist. Fahrradzubehör kann ausschließlich zeitgleich mit dem Fahrrad ausgewählt werden. Eine Übersicht über das mögliche Zubehör finden Sie im „Merkblatt für leasingfähiges Zubehör“.
Das meinJobRad-Portal ist eine vom Dienstleister JobRad GmbH betriebene Plattform, über die JobBike BW abgewickelt wird. Die Bestellung, der Abschluss des Nutzungsüberlassungsvertrages, die Inspektionen, Schadensabwicklung und Rückgabe des Fahrrads werden elektronisch über dieses Portal abgewickelt. Um JobBike BW in Anspruch nehmen zu können, müssen die teilnahmeberechtigten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Die Beantragung kann ausschließlich über das Kundenportal des LBV erfolgen. Von dort aus können die teilnahmeberechtigten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in das meinJobRad-Portal gelangen. Der genaue Weg vom Kundenportal in das meinJobRad-Portal sowie eine Erklärung zum Ablauf des Bestellprozesses sind im „Merkblatt Bestellprozess“ detailliert beschrieben.
Jede teilnahmeberechtigte Person kann ein Fahrrad für die Dauer von 36 Monaten beantragen. Nach Ablauf des Überlassungszeitraums kann ein neues Fahrrad über JobBike BW beantragt werden.
Die Überlassung des Fahrrades beginnt mit der Übernahme des Fahrrades. Die Übernahme erfolgt entweder durch die Abholung beim Fachhändler (Nummer 7.1 VwV JobBike BW) oder durch Bestätigung der Übernahme nach erfolgter Lieferung des Pakets durch einen Onlinehändler.
Der eigentliche Überlassungszeitraum von 36 Monaten beginnt jedoch erst mit dem 1. des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Für die anteilige Nutzung des Fahrrads zwischen der Übernahme und dem eigentlichen Überlassungszeitraum wird eine anteilige Umwandlungsrate von 1/30 pro Tag, maximal 30/30, berechnet.
Erfolgt die Übernahme an einem 30. oder 31. eines Monats, findet für diese ein bis zwei Tage keine anteilige Entgeltumwandlung statt.
Beispiel 1:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 28.10.2020. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2020 und endet am 31.10.2023. Im Rahmen des Dezembergehalts findet die Gehaltsumwandlung für Dezember, aber auch für November und anteilig in Höhe von 4/30 vom 28.10. bis 31.10.2020 statt.
Beispiel 2:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 30.10.2020. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.11.2020 und endet am 31.10.2023. Für November 2020 wird nur die reguläre Umwandlungsrate berechnet. Für Oktober 2020 wird keine Umwandlungsrate berechnet, da das Fahrrad am 30.10.2020 übernommen wurde.
Beispiel 3:
Übernahme des Fahrrads erfolgt am 01.12.2020 oder 02.12.2020. Der Überlassungszeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023. Zusätzlich zur Umwandlungsrate für Januar 2021 wird für die Nutzung vom 01.12.2020/02.12.2020 bis 31.12.2020 eine weitere Umwandlungsrate von 30/30 berechnet.
Neben der teilnahmeberechtigten Person, können auch Haushaltsangehörige der nutzenden Person das Fahrrad nutzen.
Ja, die Überlassung des Fahrrades zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar und muss versteuert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Nummer 11 der VwV JobBike BW sowie im entsprechenden „Merkblatt zur steuerlichen Behandlung“ von JobBike BW“.
Nein, eine Kündigung während der Laufzeit von 36 Monaten ist grundsätzlich nicht möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Raten besteht über den gesamten Nutzungszeitraum.
Hierunter fallen folgende Möglichkeiten:
- Ausscheiden aus dem Landesdienst (darunter fallen beispielsweise der Wechsel in ein anderes Bundesland oder zu einer Kommune; Tod der nutzenden Person)
- Eintritt in den Ruhestand
Mit Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Landesdienst endet auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Angebots JobBike BW.
Sofern die Voraussetzungen zur Weiternutzung im Ruhestand nach Nummer 5.2 VwV JobBike BW gegeben sind, kann JobBike BW bis zum Ende des 36-monatigen Überlassungszeitraums weiter genutzt werden.
Die Möglichkeit zur Nutzungsüberlassung endet zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktivem Dienstverhältnis. In diesem Fall wird nach Nummer 10.1 der VwV JobBike BW verfahren. Sie müssen das Fahrrad entsprechend an den Dienstleister zurückgeben. Eine Rückgabe entbindet Sie jedoch nicht von der Zahlungspflicht bis zum eigentlichen Ende des Leasingzeitraums von 36 Monaten. Denn das Land bleibt seinerseits als Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber zahlungspflichtig und will durch Ihr Ausscheiden aus dem Landesdienst während der Laufzeit keinen finanziellen Nachteil hinnehmen. Verständigen Sie sich mit dem Dienstleister auf den Kauf des Fahrrads mit der Folge, dass das Land von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Leasinggeber befreit wird, entfällt Ihre Zahlungspflicht.
Das Fahrrad bleibt Ihnen in diesem Zeitraum weiter überlassen. Sofern in diesem Zeitraum keine Bezüge mehr gezahlt werden, fällt die Möglichkeit der Entgeltum wandlung weg und es besteht für diesen Zeitraum eine aktive Zahlungspflicht der Gesamtnutzungsrate an das LBV (siehe auch Merkblatt „Zahlungshinweise für besondere Fälle“). Ein Steuervorteil aus der Entgeltumwandlung entfällt!
Die Vollkaskoversicherung deckt insbesondere diese Leistungen ab:
- Diebstahl ohne lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör
- Beschädigung durch Unfall, Sturz, Vandalismus und Bedienungsfehler
- Bei Pedelecs: Beschädigung und Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten
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Die genauen Versicherungsbedingungen finden Sie im Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrrad immer mit einem Fahrradschloss sichern müssen. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie gemäß den Versicherungsbedingungen nachweisen, dass es sich bei dem Fahrradschloss um ein qualitativ hochwertiges Schloss mit einem Listenpreis/UVP von mindestens 49 Euro inklusive Mehrwertsteuer handelt. Bitte bewahren Sie als Nachweis dafür die entsprechende Rechnung für die Zeit der Nutzungsüberlassung auf.
Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall fällt nicht an. Die Versicherungsleistungen werden über die MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG erbracht.
Die Mobilitätsgarantie deckt insbesondere diese Leistungen ab:
- 24-Stunden-Notfallservice
- Deutschlandweite und über die EU hinausgehende mobile Pannenhilfe
- Transport des Fahrrades nach Unfall oder Panne bis zur nächsten Werkstatt
- Rückfahrt oder Weiterfahrt mit Ersatzrad
- Zusatzleistungen ab 10 km Entfernung vom ständigen Wohnsitz
Bei Diebstahl werden umfangreiche Leistungen gewährt.
Die genauen Bedingungen zur Mobilitätsgarantie finden Sie im „Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie“.
Die Leistungen der Mobilitätsgarantie werden durch die ROLAND Schutzbrief-Versicherungs-AG erbracht. Im Schadensfall ist zuerst Kontakt über eine Hotline aufzunehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Die Hotline ist rund um die Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar:
0221 8277-9798 oder aus dem Ausland unter 0049 221 8277-9798
Bei Beschädigung oder Verlust aufgrund folgender Ereignisse ist in jedem Fall der Leasinggeber über das Online-Schadensportal zu informieren:
- externe Einflussfaktoren wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Explosion, Vandalismus, Extremwetterereignisse
- Schäden durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler oder Bedienungsfehler
- Schäden durch (Verkehrs-) Unfall
- Kontakt zum Leasinggeber ist über das meinJobRad-Portal und das für die Schadensmeldung vorgesehene Online-Schadensportal „MEINE VERSICHERUNG.services“ aufzunehmen. Wenn die Online-Schadensmeldung von der nutzenden Person aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann, ist bitte eine E-Mail an: jobrad-versicherungsschaden@mercator-leasing.de zu senden und der Leasingeber wird alternativ eine manuelle Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Die nutzende Person wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine entsprechende E-Mail offen bzw. unverschlüsselt übermittelt wird.
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Schäden oder Verlust in Folge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Brand und Explosion, auch von Anbauteilen sind zudem unverzüglich der Polizei unter Angabe der Fahrradrahmennummer und unter Angabe des Leasinggebers „MLF Mercator-Leasing“ als Eigentümer des Fahrrads zu melden.
Nähere Informationen sind in den Bedingungen zur Vollkaskoversicherung in Nummer 2 und Nummer 3 zum Versicherungsumfang und in Nummer 5 zur Schadensmeldung aufgeführt, welche im „Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie“ enthalten sind.
Einen jährlichen Check Ihres Fahrrads. Detaillierte Informationen sind im „Merkblatt JobRad-Inspektion“ einsehbar.
Eine Inspektion beinhaltet die Überprüfung und Nachjustierung von Bauteilen und deren Komponenten an einem Fahrrad.
Die Wartung eines Fahrrades beinhaltet die Instandhaltung von Verschleißkomponenten, wie der Austausch von Bremsbelägen oder der Kette/Riemen. Die Kosten für Wartungsarbeiten sind stark abhängig von der Nutzung des Fahrrades und sind vollumfänglich von Ihnen zu tragen.
Bei Teilnahme an JobBike BW sind personenbezogene Daten notwendig. Die Verwendung erfolgt unter den strengen Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Angaben zur Nutzung von personenbezogenen Daten können im „Merkblatt Datenschutz“ eingesehen werden.
Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen können auch Beamtinnen und Beamte mit Wohnsitz im Ausland an JobBike BW teilnehmen. Die Fahrräder können über die mehr als 5.000 Fachhändler in Deutschland bezogen werden (siehe auch Händlersuche im Kundenportal des LBV). Die Überführung bzw. Lieferung ins Ausland muss im Rahmen der Bestellung mit dem Fachhändler geklärt werden. Alternativ ist das Fahrrad beim Händler vor Ort abzuholen. Hinsichtlich der Versteuerung des geldwerten Vorteils lesen Sie bitte die Nummer 6 des Merkblatts zur steuerlichen Behandlung.
Der nutzenden Person wird dringend empfohlen, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.
Bei der Nutzung im Straßenverkehr muss sich das Fahrrad in einem verkehrssicheren Zustand befinden, d.h. es muss die notwendigen Voraussetzungen gemäß des „Merkblatts Verkehrssicherheit“ erfüllen, die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend vorschreibt.
Das Fahrrad darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln genutzt werden.
Rechtsgrundlage für das Radleasing ist § 3 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz. Darin wird ausgeführt:
„Der Beamte oder Richter kann auf die ihm gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen hiervon sind die vermögenswirksamen Leistungen, Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge und Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Beamten und Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt. Eine Entgeltumwandlung nach Satz 2 setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die vom Dienstherrn den Beamten und Richtern angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.“
Die Regelung zielt explizit auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne ab. Hiervon umfasst sind klassische Fahrräder und Pedelecs, deren elektrische Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert. S-Pedelecs sind von der Regelung nicht umfasst, da es sich bei diesen um Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Abs. 1 u. 2 Straßenverkehrsgesetz handelt und sie somit der Zulassungspflicht unterliegen.
Diese sachliche Beschränkung ist sinnvoll, zweckmäßig und erforderlich.
Zudem würde ein Rad-Leasing Modell, bei dem auch zulassungs- und haftpflichtversicherungspflichtige Zweiräder eingeschlossen sind, einen erheblichen Verwaltungsaufwand für das Land Baden-Württemberg auslösen, der bei einem Rad-Leasing für Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne nicht entsteht.
Die Rückgabe erfolgt nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit. Der Dienstleister informiert Sie über das entsprechende Verfahren per E-Mail. Abweichend zu den Regelungen in Nummer 6.8 der VwV JobBike BW lässt der Dienstleister die Fahrräder von einer Spedition bei Ihnen kostenfrei abholen. Diese stellt auch entsprechendes Verpackungsmaterial kostenfrei zur Verfügung. Das Fahrrad muss sich in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand befinden.
Eine Teilnahme an JobBike BW leitet keinen Anspruch zum Kauf nach Ende der Laufzeit ab. Der Dienstleister kann Ihnen nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ein individuelles Kaufangebot unterbreiten. Falls der Dienstleister Ihnen das Fahrrad zum Kauf anbietet, bekommen Sie ca. drei Wochen vor Ende des Überlassungszeitraums
ein Kaufangebot per E-Mail zugesendet. Dieses Angebot kann per Button entweder angenommen oder abgelehnt werden. Im Falle einer Annahme verschickt JobRad am ersten Werktag nach Endes des Überlassungszeitraums an Sie eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag müssen Sie dann an die JobRad GmbH überweisen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlfrist werden Sie entsprechend gemahnt. Das Fahrrad bleibt bis zum vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags Eigentum des Dienstleisters.
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet. Ein Besoldungsverzicht aufgrund einer Entgeltumwandlung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und somit auf das spätere Ruhegehalt dieser Personen.
Weil es an der nötigen Rechtsgrundlage im Tarifrecht fehlt. Weder den Tarifbeschäftigten des Landes noch den Tarifbeschäftigten der Kommunen kann derzeit ein Radleasing-Angebot unterbreitet werden. Hierfür müssten beide Tarifpartner, öffentliche Arbeitgeber und die Vertretungen der Tarifbeschäftigten, sich erst einigen. Insbesondere die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt Radleasing im Wege der Gehaltsumwandlung ab.
Kontakt:
Sie möchten ein JobBike BW beantragen und haben Fragen zur Nutzung des meinJobRad-Portals, dem Vergleichsrechner oder den Serviceleistungen? Hierzu berät Sie die JobRad GmbH:
Telefon: 0761 205515-929 | Mo – Fr 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: JobBikeBW@jobrad.org
Fragen zur Entgeltumwandlung auf Ihrer Gehaltsmitteilung richten Sie bitte an:
E-Mail: JobBikeBW@lbv.bwl.de
Fragen und Anregungen zum JobBike BW allgemein richten Sie bitte an:
E-Mail: JobBikeBW@vm.bwl.de