Die Landesverwaltung ist Vorbild beim Klimaschutz. Das Land modernisiert seine Autos und Lastwagen und ersetzt diese durch klimafreundliche Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das Verkehrsministerium unterstützt die Behörden in Baden-Württemberg bei deren Beschaffung.
Dieser Anspruch schlägt sich auch in ambitionierten Zielen wieder: Für die Landesfahrzeugflotte wurde eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 95 g CO2/km im Flottenmix ab dem Jahr 2020 eingeführt. Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den Flottenausstoß maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen festgeschrieben.
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE IV) bei der Beschaffung von
- Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
- Elektrorollern,
- Lasten-Pedelecs,
- Pedelecs und
- E-Bikes sowie
- Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeugen.
Dienststellenübergreifende Sammelausschreibung
Der Ministerrat hat am 15. Dezember 2020 beschlossen, dass Fahrzeuge zum Personentransport mit alternativen Antrieben dienststellenübergreifend und zentral durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) zu beschaffen sind. Beschaffungen von sauberen Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1, also Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, sind seit dem 2. August 2021 grundsätzlich zentral über das LZBW vorzunehmen. Beschaffungen dieser Fahrzeuge im Rahmen der dienststellenübergreifenden Sammelausschreibung werden seit dem 1. Januar 2022 prioritär gefördert. Beschaffungen von Fahrzeugen außerhalb der dienststellenübergreifenden Sammelausschreibung werden, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind, nachrangig gefördert (Hinweis: Diese Regelung ist bis zum Start der 4. dienststellenübergreifenden Sammelausschreibung temporär ausgesetzt).
Weitere Informationen zur Sammelausschreibung sauberer Fahrzeuge finden Sie hier.
Um den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie ein Informationsblatt mit den Kriterien sowie ein Antragsformular und eine Checkliste zur Mittelanforderung zusammengestellt. Die Unterstützung von Ladeinfrastruktur soll in dem Haushaltsjahr beantragt werden, in dem das Projekt auch fertiggestellt wird. Bitte beachten Sie, dass bereits beantragte Vorhaben nicht erneut beantragt werden können.
Downloads
Checkliste Mittelanforderung (PDF)
Transformation der Landesfahrzeugflotte des Landes Baden Württemberg (PDF)
Antragsformular Elektrifizierung-Landesfahrzeugflotte (Word)
Noch Fragen?
Tobias Mezger
Team Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart