Nachbarschaftslärm

Eine Hand schneidet eine Hecke mit einer Gartenschere (Bilderquelle: pixabay/bush-972972/1920)

Als Nachbarschaftslärm werden Geräusche bezeichnet, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, Partys, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände.

Für Alltagsbelästigungen im Mietshaus gelten die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrechts. Danach kann der Lärmgeplagte auf der Grundlage des § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Unterlassung der jeweiligen Belästigung verlangen, wenn diese ihn „wesentlich beeinträchtigt“ (§ 906 BGB oder § 823 BGB). 

Rücksichtnahme und Gespräche

Zunächst empfiehlt es sich mit dem Störer zu reden. Er muss den Lärm stoppen und kann nicht erwarten, dass sein Nachbar sich selbst schützt und zum Beispiel im Hochsommer die Fenster geschlossen hält. In akuten Notfällen wie bei rauschenden Festen greift die Polizei ein. Generell ist nach 22 Uhr Schluss mit lauten Festen und Veranstaltungen. 

Auch tagsüber ist Rücksichtnahme geboten: So sollten Fernseher und Stereoanlage auf Zimmerlautstärke laufen. Beim Musizieren ist allerdings Toleranz gefragt. Denn die meisten Gerichte halten tagsüber zwei- bis vierstündiges Üben für vertretbar, egal ob Profis oder Laien am Werk sind.

Mietverträge und Hausordnungen betonen häufig, dass in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe einzuhalten ist. Mieter müssen ihr Recht übrigens nicht selbst einklagen, sondern können sich an ihren Vermieter wenden. Der muss sich im Rahmen seiner allgemeinen Schutzpflicht darum kümmern (§ 536 BGB). 

Lärm durch Kinder

Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen (wie beispielweise Ballspielplätzen) ausgeht, ist gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 22 Abs. 1a) im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung und muss im Wohnumfeld hingenommen werden.

Ein abgewandeltes Ortsschild auf dem das Wort Lärm durchgestrichen ist und ein Pfeil in Richtung des Wortes Ruhe weist. (Bild: Fotolia.com/ K.C.)
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Lärmschutz: Länder fordern den Bund zum Handeln auf

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen.

Ein Schild schreibt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Kilometern pro Stunde für Motorräder an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vor. Im Hintegrund sind mehrere Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu sehen.
  • Lärm

Lärmschutz durch ausgedehntes Tempolimit für Motorräder

Durch starkes Beschleunigen werden Bewohnerinnen und Bewohner häufig durch Motorradlärm belastet. Künftig erstreckt sich in Seeburg das innerorts geltende Tempo 50 für Motorräder auch auf 300 Meter hinter dem Ortsschild.

Motorrad und Auto auf Landstraße (Bild: Fotolia/ Jürgen Fälchle)
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Viele Motorräder lauter als 90 Dezibel

Eine neue und bislang einmalige Untersuchung des Verkehrsministeriums bringt wichtige Erkenntnisse zu besonders von Motorradlärm belasteten Strecken.

Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer, Eislingens Oberbürgermeister Klaus Heininger und Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg, vor einem Tempo-30-Schild in Eislingen.
  • Lärm

Forderung nach mehr Tempo 30 in Städten

Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 30 sind eine effektive Möglichkeit, die Lärmbelastung und die Anzahl der Lärmspitzen zu verringern. Allerdings sind die Hürden für deren Anordnung aus Lärmschutzgründen sehr hoch.

Flugzeug am Himmel (Bild: Fotolia.com/ lansc)
  • Fluglärm

Land bittet im Fluglärmstreit um mehr Sachlichkeit

Verkehrsminister Winfried Hermann hat in der Debatte um eine mögliche alternative Abflugroute am Flughafen Stuttgart betont, dass das Land unter anderem mit einer Infoveranstaltung versucht hat, im Fluglärmstreit für Sachlichkeit und Transparenz zu sorgen.

Junge auf Autobahnbrücke hält sich die Ohren zu (Bild: Fotolia.com/ miredi)
  • Lärm

Dialog mit Motorradfahrenden im Lautertal (Kreis Reutlingen)

Auf der Sommertour traf sich die Staatssekretärin Frau Elke Zimmer, MdL mit Vertreterinnen und Vertretern der Motorradfreunde LILA e.V. im Lautertal. Der Verkehrslärm war zentrales Thema.

Junge auf Autobahnbrücke hält sich die Ohren zu (Bild: Fotolia.com/ miredi)
  • Lärm

Staatssekretärin Elke Zimmer MdL koordiniert den Lärmschutz

Verkehrslärm beeinträchtigt die Lebensqualität und schädigt die Gesundheit , zudem ist Lärm ein großen Umweltproblem. Die neue Staatssekretärin Elke Zimmer MdL setzt sich in dieser Legislaturperiode im Ministerium für Verkehr unter anderem für das Thema Lärmschutz ein.

Junge auf Autobahnbrücke hält sich die Ohren zu (Bild: Fotolia.com/ miredi)
  • Tag gegen Lärm

Hermann: „Konsequenter Lärmschutz auch für den ländlichen Raum“

Am „Tag gegen den Lärm“ erneuern der Minister und der Lärmschutzbeauftragte des Landes ihre Forderungen nach besseren gesetzlichen Regelungen.

Motorrad und Auto auf Landstraße (Bild: Fotolia/ Jürgen Fälchle)
  • LÄRM

Viele Motorräder unzumutbar laut unterwegs

Motorradlärm verursacht weiterhin Konflikte. In Erholungsgebieten, wo Menschen Ruhe suchen, geht von Motorrädern dröhnende Lautstärke aus. Um Daten dazu zu erhalten, hat das Land Leitpfostenmessgeräte aufstellen lassen, welche die Lautstärke von vorbeifahrenden PKW und Motorrädern erfassen.

Minister Hermann und Geschäftsführer des Flughafen Stuttgart vor neuer Bodenstromanlage am Flughafen. (Bild: Thomas Niedermüller / Flughafen Stuttgart)
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Mehr Flugzeuge gehen ans Netz: Flughafen setzt auf Ground-Power-Anlagen

Weniger Luftschadstoffe, klimaschonender und leiser: Der Flughafen Stuttgart schließt die ersten sieben Außenpositionen für Flugzeuge auf dem Vorfeld an sein Starkstromnetz an. Wo es die Infrastruktur erlaubt, setzt der Landesairport auf so genannte stationäre Ground-Power-Anlagen, um parkende Jets mit sauberem Strom zu versorgen. Das trägt zum Klimaschutz im Luftverkehr bei, denn es ersetzt herkömmliche Generatoren.

Flugzeug am Himmel (Bild: Fotolia.com/ lansc)
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Besserer Schutz vor Fluglärm an Landeplätzen

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden mit der Einbeziehung der Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter (Tragschrauber) die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verschärfen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern.