Die Luftqualität wird durch sogenannte Emissionsmessungen, Immissionsmessungen und Depositionsmessungen ermittelt. Lesen Sie im Folgenden die Begriffserklärungen von Emission, Immission und Deposition:
Emission
Emission im Zusammenhang mit unserer Umwelt bedeutet Aussendung, Austrag oder Abgabe in die Umwelt, ausgehend von einer Quelle. Beispiele sind die Schadstoffemissionen aus dem Auspuff von Kraftfahrzeugen, die Lärmemissionen des Straßenverkehrs oder die Funkwellen einer Sendeanlage. Die Quelle der Abgabe wird auch als Emittent bezeichnet.
Emissionen sind nicht nur durch unsere Zivilisation bedingt (anthropogen), sondern können auch natürlichen Ursprungs sein. Beispielsweise emittieren Sümpfe Methan, Pflanzen emittieren Pollen und organische Gase, Vulkane emittieren Schwefeldioxid.
Immission
Immission ist die Einwirkung der emittierten Schadstoffe (Emission) auf Pflanzen, Tiere und Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Luft, dem Wasser oder dem Boden ausgebreitet (Ausbreitung, Deposition) oder auch chemisch oder physikalisch umgewandelt haben.
Deposition
Die Deposition ist die Ablagerung von Schadstoffen am Boden, an Pflanzen sowie an Gebäuden. Sie kann trocken oder nass erfolgen.
Die Luftqualität wird auf der Grundlage von Luftqualitätsstandards bewertet, die von nationalen oder internationalen politischen und wissenschaftlichen Institutionen mit dem Ziel abgeleitet wurden, Menschen, Tiere, Pflanzen, die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft sowie Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Luftschadstoffe
Als „Luftverunreinigungen" werden alle Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft bezeichnet, insbesondere durch
- Partikel - z.B. Staub, Ruß
- Gase - z.B. Stickstoffoxide, bodennahes Ozon, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid
Luftschadstoffe können zu akuten Beeinträchtigungen oder chronischen Schädigungen der menschlichen Gesundheit oder zu Schädigungen von Pflanzen führen. Hierfür können kurzfristige Belastungsspitzen, z.B. bei ungünstigen Inversionswetterlagen, oder auch kleine Belastungen, die über eine lange Zeit einwirken, von Bedeutung sein. Immissionsprognosen und Ausbreitungsrechnungen unterstützen die Entscheidungsträger beispielsweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder der Luftreinhalteplanung.
Messungen
Das Luftmessnetz Baden-Württemberg dient der Langzeitüberwachung der Luftverunreinigungen und als Grundlage für eine schnelle und umfassende Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Luft in Baden-Württemberg mittels Internet, Videotext sowie unterschiedlichen Ansagediensten.
Luftschadstoffmessungen an Belastungsschwerpunkten, zeitlich befristete Messungen und Wirkungsuntersuchungen mit Bioindikatoren ergänzen die Ergebnisse des Luftmessnetzes. Auf der Grundlage der Luftschadstoffmessungen erfolgt eine flächendeckende Vorhersage der Luftqualität für Baden-Württemberg. Für die Luftschadstoffe Ozon, Stickstoffdioxid, Feinstaub PM10 sowie den Luftqualitätsindex LuQx erfolgt die Prognose für die nächsten beiden Tage. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite der LUBW (Atmo-BW) dargestellt.
LUBW
Aktuelle Werte sowie weitere Informationen zur Luftqualität finden sich auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), welche diese Messungen für das Land Baden-Württemberg durchführt.
Maßnahmen
Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien bislang rund 30 Luftreinhalte- / Aktionspläne erarbeitet, die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Baumaschinen
Am 30. Dezember 2015 ist die Verordnung der Landesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung (Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen, GBl. S. 1249) in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2017 müssen in den Luftreinhaltegebieten Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen die Betreiber von Baumaschinen stufenweise entweder Baumaschinen einsetzen, die den neuesten Abgasstandards entsprechen oder ältere Maschinen mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten. In den betroffenen Gemeinden ist ein Luftreinhalteplan aufgrund von Grenzwertüberschreitungen wegen einer hohen Feinstaubbelastung oder wegen der Gefahr einer Grenzwertüberschreitung in Kraft. Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr enthält Vorgaben für die Bestimmung zulässiger Partikelminderungssysteme und trat am 1. Februar 2016 in Kraft.
Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen
VwV Luftqualitätsverordnung Baumaschinen