Die Messverpflichtung geht aus der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) hervor, die die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien zur Luftqualität in deutsches Recht darstellt. Darin wird gefordert, dass „der Ort von Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, so zu wählen ist, dass unter anderem folgende Daten gewonnen werden: „Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden Immissionsgrenzwerte signifikant ist“.
Die Messstelle Stuttgart Am Neckartor wurde gemeinsam von Regierungspräsidium Stuttgart und dem damaligen Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg als mutmaßlich hochbelastete verkehrsnahe Messstelle vorgeschlagen. Ausschlaggebend war das sehr hohe Verkehrsaufkommen in diesem Bereich.
Erstmalig wurden Messungen an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor im Jahr 2001/2002 im Rahmen eines Messprogramms zum Vollzug der Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten (23. BImSchV) durchgeführt. Diese Verordnung wurde inzwischen durch neuere Regelungen abgelöst. So wurde der Standort im Jahr 2004 in das damals neu aufgelegte „Spotmessprogramm“ für straßennahe Messungen aufgenommen. Seither wurden die Messungen an diesem Standort ständig optimiert, um den jeweiligen Messanforderungen zu genügen und einen reibungslosen Ablauf und ausfallsicheren Betrieb sicher zu stellen.
Die Anforderungen an Messstandorte sind in der 39. BImSchV in der Anlage 3 geregelt. Danach ist eine Vielzahl von Kriterien einzuhalten. Unter anderem ist der Ort der Probenahmestelle so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ sind; der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden; der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden; Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird. Folgende Kriterien werden am Standort Am Neckartor alle erfüllt.
- Der Ort der Probenahmestelle ist so zu wählen, dass die Luftproben für die Luftqualität eines Straßenabschnitts von nicht weniger als 100 Meter Länge repräsentativ ist.
- Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen.
- Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein.
- Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
- Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
- Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
- Die Abluftleitung der Probenahmestelle ist so zu legen, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass vermieden wird.
- Bei allen Schadstoffen dürfen verkehrsbezogene Probenahmestellen zur Messung höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein
- vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen müssen Probenahmestellen mindestens 25 Meter entfernt sein.
- Die folgenden Faktoren können ebenfalls berücksichtigt werden: Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung.
Die Messungen müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben für einen längeren Straßenabschnitt repräsentativ sein. Damit wird ausgeschlossen, dass kleinräumige Einflüsse die Messwerte maßgeblich beeinflussen. Mit ergänzenden Messungen im Rahmen sogenannter Repräsentativitätsuntersuchungen wurde die Repräsentativität der Messstation nachgewiesen.
Aufgrund der Ampelanlagen kommt es in diesem Bereich auch zu Stop-and-Go-Verkehr. Daher ist davon auszugehen, dass in diesen Bereichen die höchsten Konzentrationen auftreten. Darüber hinaus verstärken ungünstige Austauschbedingungen diesen Effekt. Insofern wird die Anforderung, am Ort der mutmaßlich höchsten Belastung zu messen, sofern dieser repräsentativ für einen Streckenabschnitt von mindestens 100 Meter Länge ist, an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor gut erfüllt. Die Repräsentativität wurde am Standort Stuttgart Am Neckartor mit Hilfe der Repräsentativitätsuntersuchungen nachgewiesen.
Um zu prüfen, inwieweit die Messungen an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor repräsentativ für einen längeren Straßenabschnitt sind, wurden bereits in den Jahren 2004 bis 2006 und dann wieder ab den Jahr 2015 sogenannte Repräsentativitätsuntersuchungen durchgeführt. Dabei werden im Umfeld der Station Stuttgart Am Neckartor die Konzentrationen von Stickstoffdioxid als Jahresmittelwert mit Passivsammlern gemessen. Die Ergebnisse zeigen (siehe Karte), dass die Konzentrationen von Stickstoffdioxid Am Neckartor zwischen den Einmündungen Hauffstraße und Heilmannstraße insgesamt sehr homogen sind. Im weiteren Verlauf der Cannstatter Straße werden die Konzentrationen dann etwas geringer, sie liegen jedoch immer noch z.T. deutlich über dem Immissionsgrenzwert der 39. BImSchV für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid von 40 µg/m³. Damit ist der Standort der Messstation Am Neckartor für Stickstoffdioxid repräsentativ für diesen Straßenabschnitt. Analog kann geschlossen werden, dass sich die räumliche Verteilung der Konzentrationen für andere verkehrsbedingte Schadstoffe, insbesondere auch für Feinstaub PM10 ähnlich darstellt.
Die Bauaktivitäten insbesondere im Zuge der Erdarbeiten und die damit verbundenen Transporttätigkeiten rund um den nahegelegenen Hauptbahnhof Stuttgart tragen in geringerem Umfang zur Belastung an der Messstelle Stuttgart Am Neckartor bei. Die Immissionsgrenzwerte wurden seit Beginn der Messungen im Jahr 2002, also bereits lange vor Aufnahme der Bautätigkeiten zu Stuttgart 21, sehr deutlich überschritten. Seither ist eine abnehmende Tendenz sowohl bei den Feinstaub als auch bei den Stickstoffdioxidkonzentrationen festzustellen.
Für die Baustellen des Projekts Stuttgart 21 wurde entsprechend den Vorgaben in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt. Dieser führt unter anderem auch Depositionsmessungen zu Feinstaub im Umfeld der Baustelle durch. Die Ergebnisse werden von ihm bewertet und auf Handlungsbedarf geprüft. Erforderlichenfalls legt er entsprechende Abhilfemaßnahmen fest.
Weitere Information
Luftmessnetz: Wo und wie wird gemessen? Für die Lage und Zahl der Messstationen sowie für die verwendeten Messverfahren gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die europaweit gelten. Diese finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.