Blühende Verkehrsinseln

Sie wünschen sich, dass Ihr blühender Rastplatz, Kreisverkehr oder ihre sonstige straßenbegleitende Fläche mit der „Goldenen Wildbiene“ ausgezeichnet wird und nicht nur eifrige Bienen, sondern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs davon Wind bekommen?
Dann bewerben Sie sich einfach: Senden Sie das Anmeldeformular (PDF) mit Ihren Fotos und weiteren Unterlagen an das Wettbewerbsbüro wettbewerb@bluehende-verkehrsinseln.de oder füllen Sie das untenstehende Online-Formular aus.
Für Fragen zur Anmeldung steht Ihnen unser Wettbewerbsbüro telefonisch zur Verfügung: 030 – 2325626 38.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Teilnahmeberechtigt sind Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
- Pro Kommune kann eine Fläche eingereicht werden.
Die Grünfläche muss
- Einen Straßenbezug aufweisen
- Vollständig mit kommunalen Mitteln finanziert sein
- Zwischen 2019 und 31. Mai 2022 angelegt worden sein/werden
- Mit Saatgut heimischer, überwiegend mehrjähriger Pflanzen mit Fokus auf Insektenfreundlichkeit gestaltet werden. Die Bestimmungen des § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sind zu beachten (im Außenbereich nur Verwendung von gebietsheimischen Pflanzen/Saatgut)
- Ohne Pestizide bewirtschaftet werden
Weitere Informationen und Hinweise zu den Teilnahmebedingungen finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen“. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2022.
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