Bundesratsausschüsse
Die Arbeit in den Bundesratsausschüssen ist das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit. Jedes Bundesland entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied in jeden Ausschuss. Der Bundesrat hat insgesamt 16 Ausschüsse. Die Aufgabenverteilung entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung der des Bundesrates beziehungsweise der der Länder unmittelbar gegenüber. So wird jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, normalerweise erst in dem jeweiligen Ausschuss beraten.
Verkehrsausschuss
Der Aufgabenbereich des Verkehrsausschusses spiegelt die in den verschiedenen Abteilungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zusammengefassten Aufgaben wider.