Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich nach folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Veranstalterin
Die TERRITORY Content to Results GmbH ist, im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, Veranstalterin des Gewinnspiels.
Teilnahme
Teilnehmen kann, wer über 16 Jahre alt ist, in Baden-Württemberg wohnt und im Rahmen seiner Führerscheinausbildung (Kategorie B) das „Carsharing-Modul“ der „Mitmachaktion“ der Kampagne „Neue Mobilität“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg an einer an der Aktion teilnehmenden Fahrschule absolviert hat. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter:innen der Veranstalterin und der beteiligten Unternehmen sowie deren jeweilige Angehörige. Jede:r Teilnehmer:in kann nur einmal teilnehmen und nur einmal gewinnen.
Einsendeschluss
Die Teilnahme ist ausschließlich in der Zeit vom 01.08.2021 bis einschließlich 31.12.2021, 23:59 Uhr möglich. Die Veranstalterin behält sich eine Verlängerung des Gewinnspiels bis maximal 31.3.2021 vor.
Eigenhändige Teilnahme, Abbruch des Gewinnspiels.
Teilnehmen kann nur, wer das Online-Formular eigenständig ausfüllt und absendet. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Einsendungen, die beauftragte Dienstleister wie etwa Gewinnspiel-Services für ihre Kunden/Mitglieder vornehmen. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, beispielsweise durch Einschaltung von Strohleuten. Das Gewinnspiel kann aus wichtigem Grund beendet oder unterbrochen werden.
Gewinne
Drei Teilnehmer:innen erhalten einen zweckgebundene Barauszahlung in Höhe von bis zu maximal 2.000,- € für die mit dem Erwerb des Führerscheins entstanden Kosten (Grundgebühr für die Fahrschule, Lehrmaterial, Fahrstunden, theoretische und praktische Führerscheinprüfung, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbilder, Führerscheinantrag). Die Auszahlungssumme erfolgt auf Basis der von den Gewinner:innen eingereichten Belege.
Zusätzlich werden 150 Baden-Württemberg-Tickets im Wert von je 24,- € verlost.
Gewinnermittlung
Die Gewinner:innen werden unter allen gültigen und vollständigen Einsendungen per Los ermittelt.
Gewinn-Benachrichtigung, Rückmeldefrist, Verfall des Gewinns.
Die Gewinner:innen werden unter der im Teilnahme-Formular eingegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Teilen die Gewinner:innen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung die für den Gewinn-Versand benötigen Kontaktdaten bzw. die für die Abwicklung der Barauszahlung benötigten Belege (insbesondere die Nachweise für die Absolvierung der Führerscheinprüfung Kategorie B und damit verbundenen Ausgaben sowie eine Bankverbindung) von sich mit, ist die Veranstalterin berechtigt, eine:n andere:n Gewinner:in zu ziehen; der Gewinnanspruch verfällt insoweit.
Zuwendung des Gewinns, Einschaltung Dritter
Der Gewinn wird dem/der Gewinner:in von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt. Die Veranstalterin ist zur Einschaltung von Dritten berechtigt.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Veranstalterin und der von ihr für die Durchführung des Wettbewerbs sowie Auskehr und Erbringung des Gewinns eingeschalteten Personen ist begrenzt auf die Fälle, in denen wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der/die Teilnehmer:in in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Der Umfang der Haftung ist dabei auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten, ebenso nicht bei Verletzung von Personen, Garantien oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.