Die Coronapandemie führt im Öffentlichen Nahverkehr zu erheblichen Nachfragerückgängen und damit zu spürbar geringeren Einnahmen. Das Angebot auf der Schiene und Straße bleibt jedoch stabil. Bund und Länder spannen in einem finanziellen Kraftakt für Unternehmen und Aufgabenträger einen Rettungsschirm auf. Im Rahmen des Entlastungspakets 2022 des Bundes hat dieser die dreimonatige Einführung eines 9-EUR-Tickets für den ÖPNV beschlossen. Die hierfür vom Bund bereitzustellenden Bundesmittel werden über das Instrument des ÖPNV-Rettungsschirms abgewickelt.
- Leitlinien zu Kosteneinsparungen (PDF)
- Ausfüllhilfe (Word-Datei)
- Anlage 1 Antragsformular (Word-Datei)
- Anlage 2 Antragsformular (Word-Datei)
- Anlage 3 Sammelantrag - Verbünde (Word-Datei)
- Anhang 1 zu Anlage 3 - Richtlinie Berechnungsvorschrift (Excel-Datei)
- Hinweise - Antrag auf Billigkeitsleistung (Word-Datei)
- Vollmacht VU - an Verbund (Word-Datei)
- Vollmacht AT - an Verbund (Word-Datei)
- Vollmacht - kreiseigene Gemeinde an AT (Word-Datei)
Schlussabrechnung – Antrag zum 31.03.2023
- Antragsformular AT Vorauszahlung Umsetzung 9 Euro-Ticket (Word-Datei)
- Ablauf Kommunikation 9 Euro Ticket (Word-Datei)
- Vollmacht AT an Verbund RS 2022 inkl. 9 Euro-Ticket (Word-Datei)
- Sammelantrag Verbünde Vorauszahlung Umsetzung 9 Euro-Ticket (Word-Datei)
- Hinweise Corona Rettungsschirm 2022 – Antragstellung zum 15.07.2022 (Word-Datei)
- Antragsformular Aufgabenträger Corona Rettungsschirm 2022 – Antragstellung zum 15.07.2022 (Word-Datei)
- Sammelantrag Verbünde Corona Rettungsschirm 2022 – Antragstellung zum 15.07.2022 (Word-Datei)
- Infoveranstaltung zum Rettungsschirm 2022 am 05.08.2022 (PDF)
- Musterdatei – AT-Nebenberechnung für Ziff. 3.6 (Excel-Datei)
- Anlage 1: Antragsformular AT – Antragstellung zum 30.09.2022 (Word-Datei)
- Anlage 2: Antragsformular EVU / VU bei isoliertem Schadensausgleich – Antragstellung zum 30.09.2022 (Word-Datei)
- Anlage 3: Sammelantrag Verbünde – Antragstellung zum 30.09.2022 (Word-Datei)
- Anlage 4: Vollmacht EVU/VU an Verbund (bei isoliertem Schadensausgleich) – Antragstellung zum 30.09.2022 (Word-Datei)
- Anlage 5: Leitfaden zur Beantragung – Antragstellung zum 30.09.2022 (PDF)
- Anhang 1 zu Anlage 3: Berechnungsvorschrift– Antragstellung zum 30.09.2022 (Excel-Datei)
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Bindung und Neugewinnung von Stammkunden im ÖPNV. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Rückgang der Fahrgastzahlen haben die Stammkunden mit Jahreskarten und Monatskarten im Abonnement für eine wesentliche Grundfinanzierung des Angebotes gesorgt, ohne die Leistungen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.
Mit dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie werden wieder Kontakteinschränkungen Einfluss auf das Nutzungsverhalten haben. Umso wichtiger ist es, die Bestandskunden in ihren Abonnements zu halten und Neukunden zu generieren.
Die Bestandskunden erhalten daher – finanziert durch das Land – im April 2021 bzw. Mai 2021 eine halbe Monatsrate ihres Abonnements/ihrer Jahreskarte erstattet, wenn sie im März 2021 Inhaber eines Abonnements/einer Jahreskarte sind.
Die Förderung richtet sich an die Verkehrsverbünde, die für die Abwicklung der Erstattung der halben Monatsrate zuständig sind.
Weitere Informationen können den Fördergrundsätzen für Maßnahmen zur Kundenbindung im Öffentlichen Personennahverkehr vom 19.02.2021 entnommen werden.
___________________________________________ Hier finden Sie weiterführende Dokumente unserer Partner:
- Rundschreiben des Landkreistages Baden-Württemberg zur Arbeitshilfe Kleinbeihilfe und Ausgleichsinstrumente (PDF)
- Arbeitshilfe des WBO zur Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (PDF)
- Übersicht des WBO über die Ausgleichsinstrumente (PDF)
- Gemeinsame Handreichung zur Phase 2 ÖPNV-Rettungsschirm (PDF)
- Mustervereinbarung 1 (PDF)
- Mustervereinbarung 2 (PDF)