ÖPNV-Rettungsschirm

Symbole für den öffentlichen Nahverkehr (Bild: Fotolia.com/ Heike Jestram)

Die Coronapandemie führt im Öffentlichen Nahverkehr zu erheblichen Nachfragerückgängen und damit zu spürbar geringeren Einnahmen. Das Angebot auf der Schiene und Straße bleibt jedoch stabil. Bund und Länder spannen in einem finanziellen Kraftakt für Unternehmen und Aufgabenträger einen Rettungsschirm auf. Im Rahmen des Entlastungspakets 2022 des Bundes hat dieser die dreimonatige Einführung eines 9-EUR-Tickets für den ÖPNV beschlossen. Die hierfür vom Bund bereitzustellenden Bundesmittel werden über das Instrument des ÖPNV-Rettungsschirms abgewickelt.

Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Bindung und Neugewinnung von Stammkunden im ÖPNV. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Rückgang der Fahrgastzahlen haben die Stammkunden mit Jahreskarten und Monatskarten im Abonnement für eine wesentliche Grundfinanzierung des Angebotes gesorgt, ohne die Leistungen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.

Mit dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie werden wieder Kontakteinschränkungen Einfluss auf das Nutzungsverhalten haben. Umso wichtiger ist es, die Bestandskunden in ihren Abonnements zu halten und Neukunden zu generieren.

Die Bestandskunden erhalten daher – finanziert durch das Land – im April 2021 bzw. Mai 2021 eine halbe Monatsrate ihres Abonnements/ihrer Jahreskarte erstattet, wenn sie im März 2021 Inhaber eines Abonnements/einer Jahreskarte sind.

Die Förderung richtet sich an die Verkehrsverbünde, die für die Abwicklung der Erstattung der halben Monatsrate zuständig sind.

Weitere Informationen können den Fördergrundsätzen für Maßnahmen zur Kundenbindung im Öffentlichen Personennahverkehr vom 19.02.2021 entnommen werden.

Fördergrundsätze für Maßnahmen zur Kundenbindung im Öffentlichen Personennahverkehr vom 19.02.2021 (PDF)