Flugreisen

Klimafolgen des Luftverkehrs

Der Flugverkehr hat in Zeiten zunehmender Globalisierung eine große Bedeutung. Er ist aber auch ein enormes Problem bei der Bekämpfung des Klimawandels. Die globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs betrugen im Jahr 2015 gut 770 Mio. Tonnen CO2. EU-weit ist der Luftverkehr für rund drei Prozent der Treibhausgas (THG)-Emissionen verantwortlich – mit stark steigender Tendenz. So haben sich laut Europäischer Umweltagentur die THG-Emissionen aus der internationalen zivilen Luftfahrt in der EU seit 1990 mehr als verdoppelt und waren 2016 beinahe 25 Prozent höher als 2010 (UBA 2018).

CO2 ist aber nicht das einzige Treibhausgas, das die Flugzeuge ausstoßen. Durch die direkte Eintragung insbesondere von Stickoxiden und von Wasserdampf in hohe Luftschichten entstehen laut IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) Klimawirkungen, die zwei- bis fünfmal höher sind als die durch CO2. Das Umweltbundesamt hat dazu aktuelle Studien und ihre Ergebnisse zusammengefasst: Die Klimawirksamkeit des Flugverkehrs.

Der Luftverkehr hat im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern weniger entwickelte Emissionsstandards. Gleichzeitig erfährt er ein starkes Wachstum. Umso wichtiger ist eine ambitionierte technische Minderung von Emissionen mit Hilfe von Emissionsstandards (Quelle UBA 2016).

Flugreisen

Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Basierend auf einem Berechnungsmodell des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU), erzeugt eine Reise von Stuttgart nach Hamburg mit dem Flugzeug etwa 91,8 Kilogramm CO₂ pro Person im Vergleich zu 24 Kilogramm mit der Bahn.

Private und geschäftliche Flugreisen sind jedoch für viele Destinationen aufgrund der großen Entfernungen nicht vermeidbar. Sie verursachen jedoch erhebliche CO2-Emissionen. Für Reisen innerhalb Deutschlands oder auch Europas können aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus genutzt werden. Es muss vielleicht auch nicht immer Übersee sein:  Auch in Deutschland und Europa gibt es zahlreiche interessante Sehenswürdigkeiten und Reiseziele.

Nicht jede geschäftliche Besprechung muss mit einer Reise verbunden werden. Durch Telefon- und Videokonferenzen können Flugreisen zumindest gelegentlich vermieden werden. Dienstreisen sollten daher prioritär mit der Bahn durchgeführt werden. Für den Fall, dass ein Flug nicht vermeidbar ist sollten Klimaausgleichszahlungen geleistet werden.

Das Land Baden-Württemberg geht hier voran. Mit der Neufassung des Landesreisekostenrechts zum 1. Januar 2018 wurden Klimaausgleichszahlungen für Dienstflüge auf die gesamte Landesverwaltung ausgeweitet. Auf freiwilliger Basis sollen außerdem auch die Universitäten und Hochschulen künftig eine Klimaabgabe auf dienstliche Flugreisen leisten. Demnach sind nicht nur dienstliche Flugreisen von Regierungsmitgliedern und Beschäftigten der Ministerien abgabepflichtig sein, sondern auch die Flüge der Beschäftigten nachgeordneter Behörden. Damit wird das Land seiner Vorbildfunktion gerecht und leistet einen Beitrag auf dem Weg zu einer weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung. Die Klimaabgabe ist in § 4 des Landesreisekostenrechts geregelt.

Auch die bei einer geschäftlichen oder privaten Flugreise entstehenden Schadstoffe kann man sich online oder am Flughafen Stuttgart unmittelbar im Terminal hochrechnen lassen: Die gemeinnützige GmbH „atmosfair" bietet zur Kompensation der errechneten Schadstoffe an, sich durch eine Spende an Klimaschutzprojekten zu beteiligen.

Weitere Informationen: "Fairport Stuttgart"

Reisevorschriften

Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, muss neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft beachten. Abgesehen von den Vorgaben für Ausweispapiere und Gesundheitsvorschriften gibt es Begrenzungen für Größe und Gewicht, jedoch auch für den Inhalt Ihres Fluggepäcks. Welchen Einschränkungen der Inhalt des Fluggepäcks unterliegt, hat das Luftfahrtbundesamt in seinem Internetauftritt aufgelistet: Verbotene Gegenstände bei Flugreisen.

Service bei eingeschränkter Mobilität

Welche Serviceleistungen Menschen mit eingeschränkter Mobilität an den Flughäfen und an Bord in Anspruch nehmen können, welche Gegenstände im Reisegepäck oder im Handgepäck erlaubt sind und was bei der Mitnahme von Tieren zu beachten ist sowie welche Rechte Reisende bei verspäteten oder annullierten Flügen genießen, listet das Portal "Service BW" (Stichwort: Flugreisen) auf. Service BW gibt auch allgemeine Tipps zur Reisevorbereitung.

Weitere Informationen

Weitere Links

Luftfahrtbundesamt: Verbotene Gegenstände bei Flugreisen

www.lba.de