Schienenpersonennahverkehr

Land organisiert den Schienenpersonennahverkehr

Seit der Bahnreform der 90er Jahre ist die Organisation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auch in Baden-Württemberg Aufgabe des Landes. Als Aufgabenträger erhält das Land vom Bund zu diesem Zweck finanzielle Mittel, die sogenannte Regionalisierungsmittel. Neben den Fahrscheineinnahmen sind die Regionalisierungsmittel das wesentliche Finanzierungselement für den Schienenpersonennahverkehr.

Anders als in anderen Bundesländern wurde in Baden-Württemberg noch 2003 ein großer Verkehrsvertrag mit der DB Regio AG geschlossen, in dem die meisten Verkehrsleistungen im SPNV gebündelt wurden. Dieser Verkehrsvertrag ist im Jahr 2016 ausgelaufen. Zuletzt bestand im großen Verkehrsvertrag eine Finanzierungslücke. Die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel reichten nicht mehr aus, um den vertraglich vorgesehenen Zuschuss an die DB Regio AG zu decken. Zunehmend bedurfte es zusätzlicher Mittel aus dem Landeshaushalt, um Abbestellungen beim Verkehrsangebot oder Qualitätsverschlechterungen zu verhindern.

Angesichts dieser Entwicklungen hat das Land das Auslaufen des großen Verkehrsvertrags dazu genutzt, den Schienenpersonennahverkehr neu zu konzipieren. Zentral war dabei die Entscheidung, Verkehrsleistungen über wettbewerbliche Ausschreibungen zu vergeben. Das Landeskabinett hat im Juni 2014 dem Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr sowie dem Vergabekonzept des Ministeriums für Verkehr (VM) für den Wettbewerb im SPNV zugestimmt.

Die Finanzierungsspielräume für den SPNV haben sich jedoch in den vergangenen Jahren verbessert. Hieran hat die beschriebene Vergabestrategie des Landes einen wesentlichen Anteil. Zudem stehen dem Land Baden-Württemberg zukünftig mehr Bundesmittel für den SPNV zur Verfügung. Die neuen Finanzierungsspielräume werden konsequent genutzt, um das Angebot und die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs zu verbessern. Dazu zählt auch der Einsatz von im Landesdesign gestalteter Neufahrzeuge.
 

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