Faktensammlung zur Breisgau-S-Bahn

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)

Alle Beteiligten (Deutsche Bahn, Verkehrsministerium/Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg) streben einen pünktlicheren Zugverkehr im Netz 9a (Breisgau-S-Bahn) an. Dies soll erreicht werden durch:

  • zusätzliche Puffer im Fahrplan
  • den Einsatz zusätzlicher, von Land und DB nachbestellter Fahrzeuge
  • ein weniger komplexes und damit weniger verspätungsanfälliges Betriebsprogramm.

Erster Schritt

Der „Interims-Fahrplan“ wurde zum 17. Februar 2020 eingeführt. Dieser dient vor allem dem Ziel, so rasch wie möglich die Verspätungen zu reduzieren. Dieser Schritt führte bereits zu einer deutlich erhöhten Pünktlichkeit. Dafür musste in Kauf genommen werden, dass einige der Durchbindungen oder Direktzüge vorübergehend aufgegeben werden.

Zweiter Schritt

Zum Fahrplanwechsel 2021 soll ab Dezember 2020 ein verlässliches stabiles Fahrplankonzepts eingeführt werden. Auch der Fahrzeugeinsatz wird damit einfacher, um Ausfälle oder verkürzte Züge zu minimieren und bei Verspätungen schneller wieder in den pünktlichen Betrieb zurückzufinden. Der Hauptfokus liegt auf der Fahrplanstabilität. Ist diese wieder gewährleistet, werden langfristig komfortable Direktverbindungen in späteren Fahrplananpassungen wiedereingeführt.

Weitere Zielstellungen (Insbesondere vor dem 13.12.2020)

  • Kurzfristig soll die Anschlusssicherheit vor allem in Gottenheim von und nach Endingen verbessert werden, sodass die Züge einige Minuten aufeinander warten. Eine entsprechende Wartezeitregelung wurde definiert und funktioniert auch.
  • Angestrebt wird eine verbesserte Fahrgastinformation etwa über die Länge des nächsten Zuges oder bei Gleisverlegungen. Auch erfolgt ab Dezember 2020 eine weitgehende Vereinheitlichung der Zuglängen, sodass sich die Fahrgäste ohne böse Überraschungen auf dem Bahnsteig besser verteilen und die Türen besser nutzen können.
  • Die störungsanfälligen Kupplungsvorgänge werden auf das unbedingt-notwendige Minimum beschränkt.

  • Nicht im Umlauf bzw. in der Wartung befindliche Fahrzeuge sollen als Ersatzzüge bereitgehalten werden, um bei großen Verspätungen für den Fall von drohenden Fahrtabbrüchen als sofortiger Ersatz zum Einsatz zu kommen. Das ist in jedem Verkehrsvertrag des Landes so definiert und wird in der Praxis auch angewendet.

Faktenübersicht - Die wichtigsten Punkte

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