SPNV-Ausschreibungen

Das Landestariftreuegesetz und häufig gestellte Fragen zum Sozialstandard

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Landestariftreuegesetz

Es ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, dass der notwendige Wettbewerb im SPNV nicht zulasten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht. Die grün-schwarze Landesregierung hat das Landestariftreuegesetz umgesetzt. Das bedeutet, dass Aufträge der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg künftig nur noch an Unternehmen gehen dürfen, die ihren Beschäftigen Tariflöhne bezahlen. Dadurch wird Sozialdumping bei der Neuausschreibung des Schienenpersonennahverkehrs in Baden-Württemberg, gegenüber früheren Vergabeverfahren, verhindert. Bieter, die keine Tariftreueerklärung abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Tarifautonomie, d. h. die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) handeln Arbeitsbedingungen und soziale Standards ohne Einflussnahme der öffentlichen Hand aus. Einzelregelungen wie Vorteile und Vergünstigungen, die über die Tarifverträge hinausgehen, müssen jeweils im Betrieb vereinbart werden.

Gesetzesbeschluss des Landtags Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.