Finanzierung

Schild Strassenbau (Bild: stock.adobe.com/ Cevahir)

Bundesfernstraßenbau

  • Baden-Württemberg baut und unterhält im Auftrag des Bundes die Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Land.
  • Der Bund stellt dem Land dafür die Mittel für den Neubau, die Erhaltung und den Unterhalt zur Verfügung. Das Land trägt die Kosten für die Verwaltung (Personal, Sachkosten) sowie zum Teil für die Planung und die Bauüberwachung.
  • Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Jahr 2017 wurde beschlossen, die Bundesfernstraßenverwaltung zu reformieren. Seit dem 1. Januar 2021 werden die Bundesautobahnen von der Autobahn GmbH des Bundes geplant, gebaut und unterhalten.

Für 2021 hat der Bund dem Land Baden-Württemberg nachstehende vorläufige Haushaltsansätze in Höhe von 607 Mio. Euro für die Bundesstraßen zur Verfügung gestellt. In Klammern werden die Vorjahreswerte für diese Bereiche aufgeführt:

  • Bedarfsplanmaßnahmen 200,2 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 192,1 Mio. Euro)
  • Erhaltung (einschließlich Brücken) 246,5 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 206,0 Mio. Euro)
  • Um- und Ausbau 30,1 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 47,0 Mio. Euro)
  • sonstige Investitionen rund 37,9 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 29,1 Mio. Euro)
  • den Unterhalt der Straßen rund 67 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 70,3 Mio. Euro)
  • übrige Ausgaben rund 25,4 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 23,4 Mio. Euro)

Die Ausgaben 2020 für Bundesstraßen lagen insgesamt bei 567,9 Mio. Euro.
Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen wurden 2020 insgesamt rund 1 Mrd. Euro verausgabt.

Landesstraßenbau

Den Aus- und Neubau, die Erhaltung und den Unterhalt der Landesstraßen finanziert Baden-Württemberg aus eigenen Haushaltsmitteln. Insgesamt stehen 2021 für Planungs- und Investitionsmaßnahmen sowie der Unterhaltung Haushaltsmittel in Höhe von 333,2 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche. In Klammern werden die Vorjahreswerte angegeben:

  • Erhaltung (einschließlich Brücken) 153,5 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 158,6 Mio. Euro)
  • Aus- und Neubau 45,6 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 45,5 Mio. Euro)
  • Radwege an Landesstraßen und Lückenschlussprogramm 19,7 Mio. Euro (2020: 12,9 Mio. Euro)
  • sonstige Investitionen (Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, einfacher Ausbau, Grunderwerb, Ökokonto) rund 4,4 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 5,8 Mio. Euro)
  • Unterhalt der Straßen 72,6 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 72,6 Mio. Euro)
  • übrige Ausgaben (Planungsmittel, sächliche Verwaltungskosten) rund 37,4 Mio. Euro (Ausgaben 2020: 96,5 Mio. Euro)

Die Ausgaben 2020 für Landesstraßen lagen insgesamt bei 392 Mio. Euro.

Kommunaler Straßenbau

Das Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) gewährt Zuwendungen zum Bau, Aus- und Neubau von kommunalen Straßen (Erstinvestitionen). Hierzu gehören auch die dazugehörigen Geh- und Radwege. Zusätzlich wird die Modernisierung von Brücken, Maßnahmen der Wiedervernetzung, Entwicklung lebendiger und verkehrsberuhigter Ortsmitten sowie Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung gefördert. Das Fördervolumen für den Kommunalen Straßenbau beträgt insgesamt jährlich rd. 127 Mio. Euro.

Landstraße durch einen herbstlichen Wald (Bild: Fotolia.com/ Christian Pedant)
  • BVWP

Priorisierung von Bundesfernstraßen

Die Landesregierung priorisiert Straßenbauprojekte nach ihrer Dringlichkeit sowie ausgewählten Einzelkriterien. Hier finden Sie Informationen zu zukünftigen Straßenbauprojekten im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans.

 

Straße durch Landschaft (Bild: Fotolia/ beatuerk)
  • GVP

Priorisierung von Landesstraßen

Mit dem Maßnahmenplan Landesstraßen zum Generalverkehrsplan priorisiert das Land die Projekte, die in einem 10-Jahres-Zeitraum realistischerweise gebaut werden können. Damit sollen einzelne Schwachstellen im Netz beseitigt werden.