Straßenbau

Die Straßenbauverwaltung des Landes kümmert sich um die Vorbereitung, die Vertragsgestaltung und die Durchführung einschließlich Finanzierung und Abrechnung von Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen (Neu- und Ausbau sowie Erhalt). Im ersten Fall handelt sie im Auftrag des Bundes, der die Maßnahmen auch bezahlt. Im zweiten Fall agiert das Land als eigenständiger Bauherr. Die Organisation von Bauarbeiten stellt hohe Anforderungen an die Beteiligten.

Organisation

Die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg ist seit 1. Januar 2005 in drei Verwaltungsebenen eingeteilt. In der Abteilung „Straßenverkehr, Straßeninfrastruktur“ im Ministerium für Verkehr werden grundsätzliche Entscheidungen getroffen und der Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gepflegt.

Aufbau der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg. Die Straßenbauverwaltung besteht aus dem Ministerium für Verkehr, den vier Regierungspräsidien und den Landratsämtern und Stadtkreisen.
Aufbau der Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg.
Grafik mit Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Verkehrsministerium trifft Grundsatzentscheidungen und hält Kontakt mit den Bundesverkehrsministerium. Die Regierungspräsidien planen, bauen und erhalten die Straßen, die unteren Verwaltungsbehörden unterhalten und betreiben auch die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Aufgabenverteilung unter den Behörden.


Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen sind für die Bearbeitung der operativen Aufgaben im jeweiligen Regierungsbezirk zuständig.

Das RP Tübingen übernimmt mit seiner Mobilitätszentrale zudem Aufgaben zentral für ganz Baden-Württemberg. Die Mobilitätszentrale erbringt Dienstleistungen für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Straßen. Sie führt die Straßeninformationssysteme des Landes und ist Straßenverkehrszentrale für Baden-Württemberg.

Die Stadt- und Landkreise als „Untere Verwaltungsbehörde" sind unter anderem für die Unterhaltung und den Betrieb der Bundes- und Landesstraßen und eigenverantwortlich für die Kreisstraßen zuständig.

Bundesfernstraßenverwaltung

Durch die im Sommer 2017 beschlossenen Gesetze zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung wurde auch die Gründung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen sowie die Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes beschlossen. Seit dem 1. Januar 2021 hat die bundeseigene Autobahnverwaltung und ein Fernstraßen-Bundesamt die Aufgaben der bisherigen Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesautobahnen in eigener Tätigkeit übernommen.

Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg übernimmt neben den eigentlichen Aufgaben im Zuge von Landesstraßen weiterhin im Rahmen der Auftragsverwaltung die Planung, den Bau und den Betrieb an Bundesstraßen.

Nähere Informationen zur Bundesfernstraßenverwaltung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Reform der Bundesfernstraßenverwaltung.

Weitere Informationen

Planung von Bauprojekten

Informieren Sie sich über das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen sowie über die Priorisierung der Bundesfernstraßen und Landesstraßen beim weiteren Ausbau der Infrastruktur

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