Wie viel?
100.000 Euro maximalen Gesamtbetrag stellen wir bereit. Wir fördern die Beratung und Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Mit bis zu 80 Prozent der Kosten maximal 35.000 Euro beteiligen wir uns an Beratungsleistungen, wenn Sie E-Fahrzeug- Berechtigungen planen – pro Konzept. Förderfähig sind Ihre Vorhaben, wenn Sie damit:
- Parkplätze exklusiv für E-Fahrzeuge errichten/umwidmen und mit einer Bodenmarkierung versehen
- gebührenfreies Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen für E-Fahrzeuge einführen
- öffentliche Straßen zur privilegierten Nutzung von E-Fahrzeugen freigeben (bspw. Busspuren)
- Ausnahmen für E-Fahrzeuge bei Zufahrtsbeschränkungen machen (bspw. E-Logistik)
Für die konkrete Umsetzung Ihrer Vorhaben stellen wir bereit:
- 500 Euro pro Parkplatz, maximal 5.000 Euro je Antragssteller für die Errichtung oder Umwidmung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge.
- 100 Prozent oder maximal 500 Euro für die Anbringung von Bodenmarkierungen an neu errichteten E-Parkplätzen - maximal 5.000 Euro je Antragsteller.
- 5.000 Euro pro km, maximal 10.000 Euro je Antragssteller für die Freigabe von Sonderspuren (bspw. Busspuren) für E-Fahrzeuge.
Für wen?
Wir vom Verkehrsministerium fördern dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" Ihre E-Mobilität, denn Sie sind ein(e) badenwürttembergische(r):
- Stadt
- Gemeinde
- Landkreis
- kommunaler Zweckverband
Wie funktioniert das?
Darin enthalten sind:
Zu Beratungsleistungen:
- Die Ziele und Inhalte der Beratungsleistung/en
- Welche Gruppierungen zu welchem Zweck bei dem/den Umsetzungsvorhaben beteiligt wer-den/wurden (bspw. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter, Verbändevertreterinnen und Verbändevertreter, Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter und Bürgerinnen und Bürger
- Mit welchem Beratungsunternehmen Sie zusammenarbeiten werden Ein Angebot des beratenden Unternehmens
- Geplanter Startzeitpunkt und Umsetzungszeitraum des Vorhabens
- Förderung der letzten drei Jahre in einer De-minimis-Erklärung
Zu Umsetzungsvorhaben:
- Die Ziele des/der Umsetzungsvorhaben(s)
- Welche Gruppierungen zu welchem Zweck bei dem/den Umsetzungsvorhaben beteiligt wer-den/wurden (bspw. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter, Verbändevertreterinnen und Verbändevertreter, Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter und Bürgerinnen und Bürger
- Angebot über die Errichtung und/oder Markierung von Parkplätzen, inklusive Kartenmaterial über die Lage der Parkplätze
- Kartenmaterial zu Parkplätzen, die umgewidmet werden
- Kartenmaterial und Streckenlänge der privilegierten Fahrspur(en)
- Geplanter Startzeitpunkt und Umsetzungszeitraum des Vorhabens/der Vorhaben
- Ein Gemeinderatsbeschluss zu dem/den jeweiligen Vorhaben oder Gesamtvorhabe
- Förderung der letzten drei Jahre in einer De-minimis-Erklärung
Senden Sie den Antrag an: e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Sobald wir Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden haben, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit der Fördersumme – maximal 100.000 €.
und geben die Beratungsleistung in Auftrag bzw. beginnen, Ihr Vorhaben umzusetzen.
Das tun wir gerne, nachdem Sie uns übermittelt haben:
- Vertrag/Kostennachweis, bzw. Rechnung
- Ggfs. Bildnachweis der Umsetzungsmaßnahme
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Wichtiger Hinweis:
Gefördert werden ausschließlich Parkplätze, die keine Ladesäule/Ladeinfrastruktur aufweisen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe (de-minimis Erklärung).