BW-e-Gutschein

Wir fördern Ihre E-Fahrzeuge

1.000 Euro für die für die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle) ist der BW-e-Gutschein dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" wert.

Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1, N1, L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die nach dem Stichtag 01.11.2017 in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:

  • Kommunen, inkl. Landratsämter, kommunale Zweckverbände, Regionalverbände

Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die nach dem Stichtag 01.11.2017 in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:

  • Fahrschulbetriebe
  • Carsharing-Unternehmen
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Eingetragene Vereine, inkl. Bürgerbusvereine
  • Unternehmen mit ÖPNV–Servicefahrzeugen
  • Gewerbetreibende mit Lieferverkehren
  • Wach- und Sicherheitsdienste (Ab 1. Juni 2019)
  • Kommunale Betriebe (Ab 1. Juni 2019)
  • Medizinische Dienste (Ab 1. Juni 2019)
  • Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmergesellschaft (Ab 1. März 2020)

Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:

  • Auch Leasingmodelle können Sie von uns fördern lassen.
  • Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel max. 100 Fahrzeuge gefördert.
  • Förderungen durch den Bund, z. B. die Innovationsprämie (zuvor Umweltbonus), können Sie kombinieren.

Wie funktioniert das?

Wenn Sie ein Fahrzeug bestellt haben, sollten Sie umgehend Ihren Antrag stellen. Für Fahrzeuge, die Sie bereits bestellt haben (nach dem 01.11.2017), können Sie die Antragstellung nachholen. Den Nachweis der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Baden-Württemberg können Sie mit dem Verwendungsnachweis nachreichen.

Auch wichtig:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.

Wer hat schon mal?

Zitat Frank Clement aus Sachsenheim: "Erscht probiera...dann schwätza."


Nach Ihren Erfahrungen mit E-Fahrzeugen – werden Sie weitere anschaffen?
Wenn die Entwicklung der letzten Jahre so weiter geht, werden wir unseren Fuhrpark komplett auf E-Lieferfahrzeuge umstellen.

Wie finden Sie die Initiative zur Förderung des Verkehrsministeriums?
Top! Kosten, die aufgrund der Pionierarbeit entstehen, werden etwas kompensiert. Zudem schafft es einen finanziellen Anreiz für Unternehmen, auf den Zug der Elektromobilität aufzuspringen.

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/elektrofahrzeug
Hotline: 0800-6645866
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)

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