1.000 Euro für die für die Unterhaltungs- und Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle) ist der BW-e-Gutschein dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" wert.
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen M1, N1, L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die nach dem Stichtag 01.11.2017 in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
- Kommunen, inkl. Landratsämter, kommunale Zweckverbände, Regionalverbände
Antragsberechtigt für die Fahrzeugklassen L6e und L7e sind folgende Zielgruppen, die nach dem Stichtag 01.11.2017 in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug bestellen und zulassen und damit in Baden-Württemberg verkehren:
- Fahrschulbetriebe
- Carsharing-Unternehmen
- Pflege- und Sozialdienste
- Eingetragene Vereine, inkl. Bürgerbusvereine
- Unternehmen mit ÖPNV–Servicefahrzeugen
- Gewerbetreibende mit Lieferverkehren
- Wach- und Sicherheitsdienste (Ab 1. Juni 2019)
- Kommunale Betriebe (Ab 1. Juni 2019)
- Medizinische Dienste (Ab 1. Juni 2019)
- Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmergesellschaft (Ab 1. März 2020)
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:
- Auch Leasingmodelle können Sie von uns fördern lassen.
- Pro Zuwendungsempfänger werden pro Jahr in der Regel max. 100 Fahrzeuge gefördert.
- Förderungen durch den Bund, z. B. die Innovationsprämie (zuvor Umweltbonus), können Sie kombinieren.
Wie funktioniert das?
Nachdem Sie Ihr neues E-Fahrzeug bestellt haben, füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte stellen Sie für jedes E-Fahrzeug einen separaten Antrag.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid für Ihren BW-e-Gutschein im Wert von 1.000 Euro.
Sie übermitteln an die L-Bank den Verwendungsnachweis und die zugehörige Zulassungsbescheinigung – online unter www.l-bank.de/elektrofahrzeug.
Die L-Bank überweist an Sie umgehend den zugesprochenen Betrag.
Wenn Sie ein Fahrzeug bestellt haben, sollten Sie umgehend Ihren Antrag stellen. Für Fahrzeuge, die Sie bereits bestellt haben (nach dem 01.11.2017), können Sie die Antragstellung nachholen. Den Nachweis der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Baden-Württemberg können Sie mit dem Verwendungsnachweis nachreichen.
Auch wichtig:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.