Wie viel?
5.000 Euro für die Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten Ihrer E-Fahrzeuge (vollelektrisch, Brennstoffzelle) ist der BW-e-Gutschein dank der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" wert, wenn Sie Ihren Sitz in einer Regionen mit NO2-Grenzwertüberschreitung haben.
3.000 Euro ist Ihr BW-e-Gutschein außerhalb der Region mit NO2 -Überschreitungen wert.
Für wen?
Sie bekommen einen BW-e-Gutschein von uns, denn Sie gehören zu einer dieser Gruppen:
- Fahrschulbetriebe
- Carsharing-Unternehmen
- Pflege- und Sozialdienste
- Bürgerbusvereine
- Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen
- Gewerbetreibende mit Lieferverkehren
- Wach- und Sicherheitsdienste
- kommunale Betriebe
- medizinische Dienste
- Kommunen
- Landkreise
Wichtiger Hinweis:
Definitionen zu den einzelnen Zielgruppen finden Sie hier.
Auch wichtig: als Taxiunternehmen können Sie künftig von einer eigenen Förderlinie mit höheren Fördersummen profitieren.
Die Voraussetzungen erfüllen Sie, wenn Sie:
- in Baden-Württemberg ansässig sind
- Ihr E-Fahrzeug mindestens drei Jahre lang überwiegend im Bundesland unterwegs ist
- leise, saubere und nachhaltige Mobilität gut finden.
Ebenfalls wichtig für Sie zu wissen:
- Auch Leasingmodelle können Sie von uns fördern lassen.
- Bis zu 100 Fahrzeuge bezuschussen wir.
- Förderungen durch den Bund, z. B. den Umweltbonus können Sie kombinieren.
Wie funktioniert das?
Nachdem Sie Ihr neues E-Fahrzeug bestellt haben, füllen Sie bitte den Online-Antrag aus und reichen Sie ihn bei der L-Bank ein. Bitte stellen Sie für jedes E-Fahrzeug einen separaten Antrag.
Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid für Ihren BW-e-Gutschein im Wert von 3.000 Euro oder 5.000 Euro.
Sie übermitteln an die L-Bank den Verwendungsnachweis und die zugehörige Zulassungsbescheinigung – online unter www.l-bank.de/elektrofahrzeug.
Die L-Bank überweist an Sie umgehend den zugesprochenen Betrag.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie ein Fahrzeug bestellt haben, sollten Sie umgehen Ihren Antrag stellen. Für Fahrzeuge die Sie bereits bestellt haben (nach dem 01.11.2017) können Sie die Antragstellung nachholen. Den Nachweis der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Baden-Württemberg können Sie mit dem Verwendungsnachweis nachreichen.
Auch wichtig:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe.