Förderaufruf zur Errichtung von urbanen Schnellladehubs

Teaserbild Schnellladehub, Antragstellung bis 22.08.2022 möglich

Was?

Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses in Baden-Württemberg. Gefördert wird nur der Aufbau von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Zusätzlich können optional öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung und weitere Angebote für nachhaltige Mobilität im Rahmen des Aufbaus von urbanen Schnellladehubs gefördert werden. Die neuen Ladepunkte müssen unmittelbar aneinander angrenzen und rund um die Uhr (24/7) öffentlich zugänglich sein.

Für wen?

Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Wie viel?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Die benötigte Förderhöhe wird durch den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung bis zu den maximalen Höchstwerten angegeben und beantragt. Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking.

  maximaler Förderbetrag
Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC & DC) 50 Prozent 2 500 Euro
Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC)
mit Ladeleistung von über 22 Kilowatt bis
kleiner als 100 Kilowatt
50 Prozent 10 000 Euro
Schnellladepunkte (ausschließlich DC)
mit Ladeleistung von 100 Kilowatt und höher
50 Prozent 20 000 Euro
  maximaler Förderbetrag
Anschluss an das Niederspannungsnetz 50 Prozent 10 000 Euro
Anschluss an das Mittelspannungsnetz 50 Prozent 100 000 Euro
Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss            wie dazugehöriger Netzanschluss

Antragszeitraum:

Die Anträge sind bis spätestens 22. August 2022 23:59 Uhr einzureichen.

Weitere Voraussetzungen

Die Bevölkerung pro 1 km2 muss im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 betragen. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen.

Fragen zum Förderaufruf?

Fragen können Sie an die E-Mailadresse e-foerderung-bw@vm.bwl.de senden. Wir beabsichtigen die Antworten auf häufige Fragen auf dieser Webseite während des Antragzeitraums zur Verfügung zu stellen.

Wichtige Dokumente:

Wie funktioniert das?

Wichtige Hinweise:

Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Rankings im Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (April 2022) stellt die beihilfenrechtliche Grundlage für die Förderung der urbanen Schnellladehubs bzw. öffentlich zugänglichen Ladepunkte dar.

Bei der optionalen Förderung von weiteren Angeboten nachhaltiger Mobilität handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis.

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Kontakt Verkehrsministerium
E-Mail  e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon +49 (711) 89686-9103