Wie viel?
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
- bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
- bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
- bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie eine juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg sind, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten kann.
Was?
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:
- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
- WLAN
Weitere Voraussetzungen:
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Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
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Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
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Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
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Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
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Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
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Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
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Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
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Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
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Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
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Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
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Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
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Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
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Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.
Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
Wie funktioniert das?
Wichtige Hinweise:
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
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Kontakt Verkehrsministerium
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon: +49 711 89686-9103