Wie viel?
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
- bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
- bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
- bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie eine juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg sind, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten kann.
Was?
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:
- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
- WLAN
Weitere Voraussetzungen:
-
Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
-
Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
-
Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
-
Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
-
Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
-
Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
-
Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
-
Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
-
Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
-
Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
-
Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
-
Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
-
Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.
Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
Wie funktioniert das?
Bitte stellen Sie beim Ministerium für Verkehr einen schriftlichen formlosen Antrag der folgende Informationen enthält:
- Informationen zum Unternehmen
- Eine Produktbeschreibung und Angebot des Herstellers für die Ladestation
- Angebot für Kosten des Netzanschlusses
- Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte
- Zeitpunkt der geplanten Beschaffung und Inbetriebnahme des Ladepunktes
- Darstellung der Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten an der Ladestation inkl. Ladepreismodell
- Darstellung des Lade- und Nutzungskonzeptes inkl. der Nutzungsberechtigten und wie diese über die Lademöglichkeit informiert werden
- Information, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
- Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
Den formlosen Antrag senden Sie per Mail an: e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Nach Eingang Ihres Antrags werden wir diesen prüfen. Sollte das Ladekonzept als förderfähig eingestuft werden und alle Förderkriterien erfüllt sein, erhalten Sie von uns einen Zuwendungsbescheid. In diesem wird eine max. Fördersumme ausgewiesen, welche sich auf Grundlage der Angebote im Förderantrag errechnet und sich nach der Zuwendungsquote von 60% bemisst.
Auf Grundlage dieses Zuwendungsbescheides können Sie die Ladestation beschaffen und mit dem Vorhaben beginnen.
Nach Inbetriebnahme der Ladestation reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein
- Rechnungen bzw. Kaufverträge
- Einen Nachweis über die getätigten Zahlungen (Kontoauszüge o. ä.)
- Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC)
- Inbetriebnahmeprotokoll und Foto der installierten Ladestation inkl. Beschilderung u. Bodenmarkierung
- Nachweis über die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
Anschließend werden wir Ihnen die Fördermittel auszahlen.
Wichtige Hinweise:
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt Verkehrsministerium
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon: +49 711 89686-9103