Wie viel?
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
- bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
- bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss
- bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Was für Ausgaben?
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:
- Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
- Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
- Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
- Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
- Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
- Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
- WLAN
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
- Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
- Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
- Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
- Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
- Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
- Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
- Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
- Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
- Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
- Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
- Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
- Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.
Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.
Für wen?
Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.
Wie funktioniert das?
Sie stellen einfach einen formlosen Antrag bei uns. Darin enthalten sind:
- Informationen zum Antragsteller bzw. Unternehmen
- Eine Produktbeschreibung und Angebot des Herstellers für die Ladestation
- Angebot für Kosten des Netzanschlusses
- Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte
- Zeitpunkt der geplanten Beschaffung und Inbetriebnahme des Ladepunktes
- Darstellung der Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten an der Ladestation inkl. Ladepreismodell
- Darstellung des Lade- und Nutzungskonzeptes inkl. der Nutzungsberechtigten und wie diese über die Lademöglichkeit informiert werden
- Information, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
- Förderungen der letzten drei Jahre in der De-minimis-Erklärung
Sobald wir Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden haben, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme.
Sie beginnen mit dem Vorhaben, die beantrage Ladeinfrastruktur wird installiert.
Wir überweisen gerne an Sie, nachdem Sie uns folgendes übermittelt haben:
- Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder ähnliches)
- Nachweis über die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Foto der installierten Ladestation (inkl. Beschilderung u. Bodenmarkierung) und ein Inbetriebnahmeprotokoll
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe (de-minimis Erklärung)