Wie viel?
50 Prozent der Kosten übernehmen wir vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW.
1.500 Euro Maximalbetrag pro E-Roller (EG-Fahrzeugklasse L1e und L3e) stellen wir für Sie bereit.
Was bedeutet Sharing?
Sharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Rechtsform der Anbieter organisiert ist. Jedem Bürger, jeder Bürgerin muss die Möglichkeit gegeben sein, das öffentlich zugängliche System (z. B. durch Anmeldung) zu nutzen.
Auf einen exklusiven Teilnehmerkreis begrenzte E-Roller-Sharing-Systeme sind nicht förderfähig.
Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie in Baden-Württemberg ansässig sind und zu einer dieser Gruppen gehören:
- Vereine
- Stiftungen
- Aktiengesellschaften
- GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Genossenschaften
- Betriebe mit 50 Prozent kommunalem Besitzanteil
- Kommunen
- Landkreise
Wir fördern Ihr E-Roller-Sharing gerne, denn:
- Sie kaufen mindestens 5 E-Roller für Ihr Sharing-System
- Ihre E-Roller stellen Sie als Sharingfahrzeuge den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
- Sie haben eine Abstelllösung gefunden, die nicht zulasten der Fußgänger geht und dies bestätigt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde
- Sie werden die E-Roller mindestens für drei Jahre einsetzen
- Sie unterstützen den Trend hin zu nachhaltiger Fortbewegung und reagieren insbesondere auf die Beliebtheit von E-Rollern.
Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits angeschafften Rollern ist nicht möglich.

Wie funktioniert das?
Sie stellen einen Antrag bei uns. Dafür lassen Sie uns bitte zukommen:
- Informationen zur geplanten oder bereits bestehenden E-Roller-Sharing–Flotte insbesondere zu Ausleih- und Rückgabevorgängen, Lade- bzw. Akkuaustauschkonzept und Tarifmodell im Sharing-System
- eine schriftliche Einverständniserklärung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde welche bestätigt, dass zur Abstellung der E-Roller eine Lösung gefunden wurde, die nicht zu Lasten des Fußverkehrs geht
- Anzahl der zu beschaffenden E-Roller
- Verbindliches Angebot mit Ausweisung der Kosten
- Information, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
- Förderungen der letzten drei Jahre in einer De-minimis-Erklärung
Sobald wir Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden haben, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme. Sie erhalten von uns pro E-Roller bis zu 1.500 Euro.
Sie gehen los und kaufen das beantragte Modell in der gewählten Farbe – bis zu einer Anzahl von 100 Stück.
Wir überweisen gerne an Sie, nachdem Sie uns folgendes übermittelt haben:
- Rechnung und Zahlungsnachweis (Kontoauszug o. ä.)
- Nachweis über die erfolgte Beklebung (Foto)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um eine de-minimis-Beihilfe (de-minimis Erklärung)