Die EU-Verordnung „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ sieht regelmäßige Sicherheitsinspektionen für das transeuropäische Fernstraßennetz vor. Der Bund und das Land haben diese Überprüfungspflicht für ihre Bundesfern- und Landesstraßen übernommen. Da es in der Vergangenheit in Kreisverkehren zu schweren Unfällen kam, wurden diese weitestgehend außerorts und in Ortsrandlagen systematisch überprüft. Hierbei sind die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann MdL mit Augenmaß vorgegangen. "Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine hindernisfreie Kreismittelinsel zwar grundsätzlich die beste Lösung. Allerdings gibt es keine festen Regelungen, wonach bestehende Hindernisse wie Kunstwerke, Bäume oder Findlinge immer zu entfernen sind.
Das Ministerium beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Für das Ministerium ist entscheidend, dass die Landstraßen so verkehrssicher wie möglich sind. Der Bund und das Land haben sich mit der Übernahme der EU-Verordnung 2008/96/EG ebenfalls verpflichtet ihr Straßennetz regelmäßig einer Sicherheitsinspektion zu unterziehen. Die Verkehrssicherheit kann unter anderem gefährdet sein, wenn auf einem Kreisverkehr ein starres Hindernis steht. Das Risiko beurteilen Experten vor Ort. In den allermeisten Fällen erfolgte der „Kreisel-TÜV" in Baden-Württemberg durch Sonderverkehrsschauen der Verkehrsschaukommissionen, die sich aus einem Vertreter der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei zusammensetzen. In Einzelfällen wurde von den unteren Verwaltungsbehörden ein externer Gutachter hinzugezogen.
Grundlage für die Sicherheitsinspektionen ist die EU-Verordnung 2008/96/EG mit dem Titel „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur". Diese dient dem im „Weißbuch Verkehr" der Europäischen Union formulierten Ziel, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen null betragen soll. "Vision Zero" nennt die EU das hehre Ziel. Um es zu erreichen, zählt die Verordnung bei den potenziellen Abhilfemaßnahmen auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" auf. Auch die Landesregierung hat das Leitbild der „Vision Zero“ zur Grundlage ihrer Verkehrssicherheitsarbeit gemacht.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit kommen beispielsweise auch folgende Maßnahmen in Betracht:
- Anböschungen/Aufschüttung
- Verwendung von Anpralldämpfern
- Geschwindigkeitstrichter, ggf. in Kombination mit fester Geschwindigkeitsüberwachung
- Zusätzliche StVO-Gefahrstellenbeschilderung (Überholverbot, Gefahrstelle, Gefährlicher Knotenpunkt)
- passive Beleuchtung des Kreisverkehrsplatzes (Reflektoren)
- zusätzliche Fahrbahnmarkierung („Vorfahrt beachten")
- Rüttelstreifen in den Zufahrtsästen
- Sollbruchstellen am Kunstobjekt
- Umbau des Knotenpunktes, insbesondere der Zufahrten.
Eine Zusammenschau der Problemlage und denkbarer Lösungsansätze mit den konkreten Verhältnissen vor Ort ist unumgänglich. Es geht immer um Einzelfallentscheidungen.
hohes Risiko: starre Hindernisse, Aufprallenergie punktuell konzentriert, hohes Gefährdungspotenzial. mittleres Risiko: Hindernisse wenig nachgiebig, Aufprallenergie verteilt, mittleres Gefährdungspotenzial. geringes Risiko: vereinzelte kleine Hindernisse, Gefährdung nicht ausgeschlossen. kein Risiko: kein Gefährdungspotenzial erkennbar.
Zur besseren Einordnung hat das Ministerium einige Beispiele gesammelt: