Straßenrennen erkennen

Sie sind Zeuge oder Zeugin eines illegalen Autorennens geworden? Dann informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110.

Entstehung von Rennen:

  • Meist mehr als zwei Fahrzeuge sog. „Fahrzeugpulk“
  • Fahrzeuge verteilen sich auf alle verfügbaren Fahrstreifen / auch Pannenstreifen möglich
  • Vor Geschwindigkeitsverringerung wird meist noch mittels Warnblinkanlage „gewarnt“
  • Grundlose Bremsungen / Bremsleuchten (länger als eine Sekunde) des vorausfahrenden Verkehrs sind an allen Fahrzeugen erkennbar
  • Geschwindigkeit wird merkbar verlangsamt; teilweise bis Stillstand
  • Vor den Fahrzeugen, die den rückwärtigen Verkehr „ausbremsen“, sind zwei bis drei Fahrzeuge erkennbar, die sich positionieren
  • Ist nach vorn hin freie Bahn geschaffen, erfolgt das Hochgeschwindigkeitsrennen
  • Die zuvor Ausbremsenden beschleunigen ebenfalls bis zur Höchstgeschwindigkeit

Rennsituation

  • Mehrere Fahrzeuge nähern sich mit „Höchstgeschwindigkeit“
  • „Fernlicht“ wird als „Räumer“ eingesetzt (Lichthupe)
  • Mit „Lückenspringen“ / Rechtsüberholen / dichtem Auffahren der RennteilnehmerInnen ist zu rechnen
  • Mit unvorhergesehenen Bremsmanövern / Ausweichmanövern beim vorausfahrenden Verkehr ist zu rechnen

Wichtig für Unbeteiligte

  • Besonnen und aufmerksam reagieren, nicht provozieren lassen
  • Halten Sie unbedingt ausreichend Abstand zu allen Beteiligten, seien Sie jederzeit bremsbereit
  • Fahrstreifen nur unter größtmöglicher Sorgfaltspflicht wechseln (nachfolgende RennteilnehmerInnen sind nicht ausgeschlossen)
  • Mit dem Fehlverhalten anderer Unbeteiligter ist zu rechnen
  • Wenn nötig, nachfolgenden Verkehr mittels Warnblinkanlage warnen
  • Umgehend über 110 die Polizei verständigen

Wichtig für die Polizei

  • Datum und Uhrzeit notieren
  • Kennzeichen notieren
  • Fahrzeugtyp und Farbe notieren
  • Ist eine Personenbeschreibung der Insassen möglich?
  • Geschwindigkeit während dem „Ausbremsen“ / „Ausbremsen“ bis zum Stillstand merken
  • Gedächtnisnotiz über Gesamtablauf
  • Wurden Sie behindert oder gefährdet?
  • Suchen Sie, wenn nötig, für die Mitteilung einen Parkplatz auf
     

Quelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration