Im ÖPNV in Baden-Württemberg gilt seit dem 31. Januar 2023 eine generelle Empfehlung für das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht nicht mehr.
Stand: 31. Januar 2023
Nein. Seit dem 31.01.2023 gilt lediglich die Empfehlung, in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg auch weiterhin eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske zu tragen. Dabei sollte auf die vollständige Bedeckung von Mund und Nase geachtet werden. In den Verkehrsmitteln des Fernverkehrs wird die Maskenpflicht ab dem 2. Februar 2023 ausgesetzt.