Fragen und Antworten zur Maskenpflicht im ÖPNV

Ein Mann mit FFP2-Maske steht vor einem Zug am Bahnhof

Im ÖPNV in Baden-Württemberg gilt seit dem 31. Januar 2023 eine generelle Empfehlung für das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht nicht mehr.
Stand: 31. Januar 2023