Was wird gefördert?
Das Ziel dieses Förderprogramms ist die Förderung von umweltfreundlicher, ressourcenschonender und gemeinschaftlicher Mobilität durch Carsharing-Angebote im ländlichen Raum beziehungsweise an defizitären und noch nicht erschlossenen Standorten. Die Richtlinie soll zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zur CO₂-Einsparung sowie zur Entlastung des öffentlichen Raums beitragen.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- In Baden-Württemberg tätige Carsharing-Unternehmen
- Wohnungsbaugesellschaften, wenn diese ein Carsharing-Angebot betreiben beziehungsweise als unmittelbarer Zuwendungsempfänger agieren,
- Vereine und Genossenschaften mit Carsharing-Angeboten
Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt im Rahmen einer einmaligen Projektförderung und wird als Zuschuss gewährt. Als Finanzierungsart wird grundsätzlich eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 15.000 Euro festgelegt.
- Es werden nur vollelektrische Fahrzeuge gemäß Paragraf 2 Nr. 2 und Nr. 4 Elektromobilitätsgesetz EmoG gefördert.
- Der maximale Zuschuss dabei kann höchstens 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Fahrzeug betragen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Förderbedingungen im Download-Bereich.
Antrag stellen und loslegen
Förderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden.
- Melden Sie sich bitte zuerst formlos per Mail bei uns.
- Sie erhalten anschließend von uns die Antragsunterlagen per Mail zugeschickt.
- Schicken Sie uns die ausgefüllten Antragsunterlagen schriftlich oder per Mail zurück.
Kontakt
Noch Fragen? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Abteilung 5 – Mobilitätszentrale, vernetzte und digitale Mobilität
Referat 54 – Autonomes Fahren, Fahrzeuginnovationen
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
carsharing-foerderung@vm.bwl.de














