Förderungsfähig sind Investitionen in die Flugplatzinfrastruktur, die der Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr oder Verbesserung des Umweltschutzes dienen.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Betreiber von Verkehrslandeplätzen im Sinne des § 49 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, auf denen regelmäßig Transporte von Notfallpatienten, Kranken oder menschlichen Organen zu Transplantationszwecken abgewickelt werden.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
Antragsfrist:
Die Anträge sind schriftlich auf dem Postweg einzureichen bei:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 35: Luftverkehr
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Anlagen
Die Billigkeitsleistung dient zum Ausgleich von finanziellen Schäden der Betreiber von Flugplätzen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Zeitraum des Lockdowns im Luftverkehr vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Betreiber von Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen im Hoheitsgebiet des Landes Baden-Württemberg,
- die aufgrund der COVID-19-Pandemie ihren Betrieb reduziert oder eingestellt haben,
- die von wesentlicher Bedeutung für die regionale Wirtschaft sind und
- auf denen Transporte von Notfallpatienten, Kranken oder menschlichen Organen zu Transplantationszwecken abgewickelt werden.
Grundsätze für Billigkeitsleistungen nach § 53 der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg (LHO) auf Grund der finanziellen Schäden an Flugplätzen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 finden Sie hier (pdf).
Allgemeines und Ziele:
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Binnenschiffe. Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in die landseitige Stromversorgungsinfrastruktur für Schiffe, wenn diese dem Laden von Batterien dient.
Durch eine landseitige Stromversorgung, möglichst aus erneuerbaren Energien, soll die bordeigene Stromversorgung von Fracht- und Fahrgastschiffen (einschließlich Fahrgastkabinenschiffe) mit fossilen Energieträgern während des Güterumschlags oder der Wartezeit an den Liegestellen ersetzt werden. Darüber hinaus wird der Förderzweck erweitert auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Schiffe mit batterieelektrischem Antrieb. Hierdurch werden sowohl die Ziele der Luftreinhaltung, des Klimaschutzes als auch des Lärmschutzes unterstützt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen:
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt wird.
Die Förderhöhe kann bis zu 75 v. H. der förderfähigen Kosten betragen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Kosten für den Netzausbau oder Komponenten, die Teile des öffentlichen Stromnetzes darstellen,
- Kosten für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
- Verwaltungskosten (ausgenommen Kosten für erforderliche Planungs-leistungen Dritter (außerhalb der Verwaltung),
- Personal- und Betriebskosten.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Weitere Fördervoraussetzungen:
Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden und darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Landstromanlage bzw. Ladeinfrastruktur muss
- Strom aus erneuerbaren Energien – möglichst aus zusätzlicher Erzeugung – liefern, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist,
- die gesetzlichen und technischen Standards für vergleichbare Anlagen erfüllen,
- unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- ein ausreichend hohes Nutzungspotenzial besitzen,
- überwiegend der gewerblichen Schifffahrt zur Verfügung stehen und
- mindestens für die Dauer von 10 Jahren nach Inbetriebnahme betrieben und zweckentsprechend verwendet werden.
Verfahren:
Förderanträge können bis 15. November 2021 ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht werden bei der Poststelle des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (Poststelle@vm.bwl.de) sowie unter der Adresse Edith.Merz@vm.bwl.de.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
Kontakt:
Für Fragen und weitere Informationen zum Förderprogramm Landstromanlagen steht Ihnen Frau Edith Merz (Edith.Merz@vm.bwl.de) gerne zur Verfügung.