Informationspflicht

Landesinformationsfreiheitsgesetz

Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Eine Begründung eines Informationsinteresses ist nicht erforderlich. Damit schafft die Landesverwaltung Transparenz und fördert die demokratische Meinungs- und Willensbildung.

Auch ohne einen Antrag sind viele Informationen aus dem Verkehrsministerium für Sie abrufbar:

Eine Vielzahl weiterer Informationen, unter anderem über veröffentlichte Berichte, Broschüren, Listen, Pläne, Pressemeldungen und Statistiken, finden Sie auf dieser Homepage, insbesondere im Servicebereich unter Presse, Publikationen und Mediathek.  Sie sind eingeladen, mithilfe der Suchfunktion unser Informationsangebot zu entdecken.

Ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Es reicht aus, dass die antragstellende Person identifizierbar ist. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird.  Für die Bearbeitung wäre es hilfreich, wenn Sie bei der Antragstellung ausdrücklich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Bezug nehmen. Nähere Informationen über Anspruch und Verfahren können Sie dem Gesetzestext entnehmen.

Berührt der Antrag Belange von anderen Personen, wird das Verkehrsministerium die betroffenen Personen bei der Bearbeitung des Antrags anhören. In diesem Fall soll der Antrag begründet werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, soll der Antrag auch eine Erklärung für die Anhörung dieser Personen enthalten, inwieweit Ihre Daten an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen. Wenn Sie sich mit einer Unkenntlichmachung von bestimmten Informationen (beispielsweise personenbezogene Daten) einverstanden erklären, kann die Anhörung anderer Personen entfallen, wodurch das Verfahren beschleunigt und Kosten gesenkt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren anfallen können. Sollten diese voraussichtlich mehr als 200 Euro betragen, werden Sie vorab informiert.

Wenn Sie einen Antrag elektronisch stellen wollen, können Sie unabhängig vom Themengebiet folgende E-Mail-Adresse verwenden: poststelle@vm.bwl.de.

Die allgemeinen Kontaktdaten des Ministeriums:

Ministerium für Verkehr
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 89686-0
poststelle@vm.bwl.de

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