Bei den Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg setzt das Land weiter auf Transparenz.
Die Regionalkonferenzen, bei denen die Bürger zwischen 12. und 30. April 2013 über das Anmeldekonzept des Landes informiert worden waren und ihre Meinung hierzu äußern konnten, sind http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118800/dokumentiert worden. Eingestellt wurde auch eine detailliertere Beschreibung der für die Priorisierung der Maßnahmen vorgesehenen Kriterien sowie ein Vorschlag zu deren Gewichtung.
Staatssekretärin Gisela Splett sagte: „Wir stehen für eine ehrliche und transparente Straßenbaupolitik. Gerade weil Wünsche und zur Verfügung stehende Mittel auseinanderklaffen, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, nach welchen Gesichtspunkten wir Straßenplanungen vorantreiben.“
Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) hat die Bundesländer aufgefordert, bis Ende September 2013 Straßenbauprojekte (Autobahnen und Bundesstraßen) zu melden, die in den neuen, für das Jahr 2015 vorgesehenen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen werden sollen. Für die Auswahl dieser Projekte hat das MVI ein Landeskonzept erarbeitet. Dies umfasst auch die Priorisierung der Maßnahmen nach objektiven Kriterien.
Neuaufstellung des BVWP
Das BMVBS hat am 1. Februar 2013 den Entwurf für eine Grundkonzeption für den kommenden BVWP öffentlich vorgestellt. Die Grundkonzeption enthält für den Bereich Straße folgende Kernaussagen:
Finanzierungsrahmen
Das BMVBS strebt ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept an.
Hintergrund: Das Finanzvolumen aller in Baden-Württemberg noch nicht realisierten Maßnahmen des aktuellen BVWP aus dem Jahr 2003 beläuft sich auf rund 10,6 Milliarden Euro. Das ist weitaus mehr Geld als der Bund während der Laufzeit dieses BVWP dem Land Baden-Württemberg für den Bau von Bundesstraßen und Autobahnen zur Verfügung gestellt hat. Das BMVBS hat daher angekündigt, alle noch nicht im Bau befindlichen Maßnahmen des laufenden BVWP auf den Prüfstand zu stellen. In Baden-Württemberg sind davon rund 230 Maßnahmen betroffen, davon 74 Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs mit einem Finanzvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro. Wie viel Geld für den Zeitraum des neuen BVWP zur Verfügung steht, ist allerdings noch nicht festgelegt.
Verteilung der Investitionsmittel innerhalb des BVWP
Die Grundkonzeption des BMVBS sieht vor, dass die Verteilung der für den BVWP vorhandenen Investitionsmittel in drei Schritten erfolgen soll.
1. Zunächst soll der Bedarf für die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden.
2. Die dann verbleibenden Investitionsmittel werden für Aus- und Neubauvorhaben auf die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasser aufgeteilt.
3. Im letzten Schritt erfolgt für die einzelnen Verkehrsträger die Zuordnung von Investitionsmitteln nach Dringlichkeit. Dabei räumt das BMVBS laufenden Vorhaben einen Vorrang ein.