Verkehr

Ausbau der Verkehrsförderung in den Kommunen ab 2020

Gemeinsame Finanzkommission einigt sich auf umfassende Empfehlung für Bildung, Verkehr, Flüchtlinge und Krankenhäuser

Der Gemeinsamen Finanzkommission ist es nach intensiven Gesprächen gelungen, ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro zu schnüren, das Baden-Württemberg deutlich voranbringen wird. Dazu gehören unter anderem ein Pakt für Bildung und Betreuung, ein Digitalisierungsprogramm für die Schulen im Land, der Ausbau der Verkehrsförderung in den Kommunen ab 2020, die Krankenhausförderung und die Beteiligung des Landes an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge. Nach der grundlegenden Einigung von 2016 für die laufende Legislaturperiode stehen damit die aktuell notwendigen und in die Zukunft gerichteten Themen zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land auf einer neuen, deutlich besseren Basis.

In der Gemeinsamen Finanzkommission berät das Land unter Federführung des Finanzministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, also des Landtags. Einige Teile der nun getroffenen Einigung machen einen Nachtragshaushalt im Jahr 2018 erforderlich. Das Land investiert rund eine Milliarde Euro in wichtige Zukunftsaufgaben. Die Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligen sich mit rund 600 Millionen Euro.

Finanzministerin Edith Sitzmann

„Für die vielen und wichtigen Projekte war es richtig, dass wir uns ausreichend Zeit genommen haben. Einige Maßnahmen greifen ja auch erst ab dem Jahr 2020. Das war kein Spaziergang, sondern hartes Ringen in der Sache. Das Ergebnis überzeugt: Das Paket bringt unter anderem bessere Kinderbetreuung, einen digitalen Ausbau der Schulen, mehr kommunale Verkehrsprojekte und Investitionen für die Krankenhäuser. Das sind wichtige Zukunftsprojekte, die Baden-Württemberg voranbringen.“

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg

„Wir haben lange und hart verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Gewinner sind die Bürgerinnen und Bürger, denn mit dem Ergebnis bringen wir Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden voran. Für die Kommunen ist besonders erfreulich, dass sich die Kindergartenförderung bis 2021 nahezu verdoppelt. Auch die Digitalisierung unserer Schulen kann nun endlich starten. Ebenso wichtig ist die Vorfinanzierung des Paktes für Integration, damit wir unser flächendeckendes Flüchtlingsmanagement fortführen können.“

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg

„In einem gemeinsamen Kraftakt haben Land und kommunale Familie ein milliardenschweres Zukunftspaket geschnürt, das den Menschen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden unmittelbar zugutekommt. Wichtig für die Landkreise ist insbesondere, dass das Land sich in diesem und im kommenden Jahr erstmals an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung beteiligt. Mit den zusätzlichen Geldern für die Krankenhäuser wird ein wichtiger Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung geleistet.“

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg

„Land und Kommunen nehmen sich gemeinsam der großen Zukunftsaufgaben an. Das ist aus unserer Sicht die wichtigste Botschaft. Die Kommunen leisten einen erheblichen Beitrag aus der kommunalen Steuermasse, um die Verkehrsinfrastruktur auf Schiene und Straße zu fördern, und so den bisherigen Landesanteil zu verdoppeln. Im Gegenzug beteiligt sich das Land in erheblichem Maße an den Gemeinschaftsaufgaben und leitet nicht nur die Bundesmittel weiter. Auch bei der Digitalisierung der Schulen kommen wir so einen großen Schritt weiter, um mit einer pauschalierten Anschubförderung die Zeit bis zum angekündigten Bundesprogramm für dieses wichtige Zukunftsthema zu überbrücken.“

Die Einigung im Überblick

  • Land und Kommunen haben sich auf einen Pakt für gute Bildung und Betreuung verständigt. Dazu gehört, dass Land und Kommunen die Kindergartenförderung einschließlich Bundesmittel schrittweise von 529 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro im Jahr 2021 erhöhen wollen. Hinzu kommen ab 2019 jährlich weitere 80 Millionen Euro vom Land, mit denen u.a. die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule, die Inklusion von Kindern vor dem Schuleintritt sowie die Kindertagespflege gestärkt werden sollen. Zudem soll eine Ausbildungsoffensive zur Behebung des Fachkräftemangels gestartet werden.
  • 150 Millionen Euro investieren das Land und die Kommunen in die Schulen, damit die Digitalisierung an Schulen starten kann. Diese Einigung schafft die Grundlage, die angekündigte Bundesförderung, die seit Herbst 2016 auf sich warten lässt, möglichst zielgerichtet und strukturiert nutzen zu können. Land und Kommunen waren sich einig, dass die Digitalisierung der Schulen nicht länger aufgeschoben werden könne.
  • Zur Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds des Bundes für die Modernisierung der Krankenhauslandschaft stellt das Land in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 240 Millionen Euro zur Verfügung. Des Weiteren sollen die rund 402 Millionen Euro, die 2019 für Investitionen der Krankenhäuser im Kommunalen Investitionsfonds zur Verfügung stehen, ab 2020 um 25 Millionen Euro auf 427 Millionen Euro erhöht werden. Mit einem Sonderprogramm von 10 Millionen Euro sollen zudem die Krankenhäuser bei der Digitalisierung unterstützt werden.
  • Die Mittel für kommunale Straßen, Radwege und den Ausbau von Bus und Bahn werden vom Land mit 165 Millionen Euro weitergeführt. Damit ersetzt das Land die mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern entfallenden Entflechtungsmittel. Durch einen gemeinsamen Infrastrukturbeitrag von Land und Kommunen werden die bisherigen Mittel zudem um 155 Millionen Euro auf dann 320 Millionen Euro erhöht und damit fast verdoppelt.
  • Für geduldete Flüchtlinge, die in der Anschlussunterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zahlt das Land den Stadt- und Landkreisen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 134 Millionen Euro. Bisher trugen allein die Stadt- und Landkreise die Kosten.
  • Im Vorgriff auf eine Verlängerung der Integrationspauschale des Bundes stellt das Land im Jahr 2019 70 Millionen Euro zur Verfügung. Damit kann frühzeitig die Fortführung des in Baden-Württemberg flächendeckend etablierten Integrationsmanagements gewährleistet werden.
  • Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und damit zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung hat das Land mit den Kommunen vereinbart, sie für die Jahre 2017 bis 2019 einmalig mit 50 Millionen Euro beim Aufbau der Betreuungsstrukturen zu unterstützen.
  • Zur weiteren Stärkung der Umweltverwaltung bei den Stadt- und Landkreisen werden ab dem Jahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro für je eine halbe Stelle des gehobenen Dienstes bei den Stadt- und Landkreisen und für je eine Stelle des höheren Dienstes bei den Stadtkreisen bereitgestellt.
  • Zudem wurde vereinbart, den Ausgleichstock ab dem Jahr 2019 um eine Inflationsanpassung in Höhe von 10 Millionen Euro zu erhöhen.

Quelle:

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

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