Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mitgeteilt, dass der Bundesrechnungshof (BRH) seine Bedenken gegenüber dem „Optimierten Langen Schindhaubasistunnel“ zurückgestellt und den weiteren Planungen auf Basis dieser Variante zugestimmt hat.
Minister Hermann: „Die intensive Beteiligung des BRH war zwar ungewöhnlich, aber dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realsierung der Ortsumfahrung Tübingen im Zuge der B 27. Die Basistunnellösung ist sowohl aus ökologischer Sicht als auch im Hinblick auf das empfindliche Naherholungsgebiet am Stadtrand von Tübingen die beste Lösung. Nun können die Planungen mit Hochdruck weitergeführt werden. Ich gehe davon aus, dass bis im Herbst 2012 der RE-Vorentwurf vorliegt. Nach Genehmigung durch unser Ministerium kann dann der Sichtvermerk beim BMVBS eingeholt und anschließend das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.“
Der Bundesrechnungshof hatte die lange Basistunnellösung aufgrund der hohen Kosten im Vergleich zu einer überwiegend offenen Streckenführung zunächst in Frage gestellt. Wiederholt wurden aus diesem Grund seitens des BRH Nachweise eingefordert, um die Notwendigkeit des langen Tunnels zu belegen. Umfangreiche tierökologische Untersuchungen wurden durchgeführt, um die bedrohten und geschützten
Tierarten im Planungsraum zu ermitteln und die ökologischen Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf die einzelnen Tierarten abzuschätzen. Der BRH konnte nun davon überzeugt werden, dass eine durchgängige Tunnellösung der B 27 den Lebensraum streng geschützter Tierarten weniger beeinträchtigt, als ein überwiegend offen geführter Trassenverlauf.
Mit seiner Zustimmung macht der BRH nun den Weg zur Fortführung der weiteren Planungen frei. Nach Vorliegen des Sichtvermerks des BMVBS können die Planfeststellungsunterlagen erstellt und das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß dauert dies zwei bis drei Jahre.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg