Mobilitätsmanagement

Betriebliches Mobilitätsmanagement jetzt landesweit förderfähig

Ein Mann fährt mit dem Bus und liest Zeitung (Bild: Fotolia.com/226462799)

Hermann: Wir unterstützen nachhaltige Mobilität in Unternehmen und Behörden

Über die akute Krisenbewältigung hinaus behält das Verkehrsministerium auch die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Mobilität im Blick. So wird das Förderprogramm „Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) fortgesetzt und erweitert. „Ich freue mich, dass wir auch in den kommenden beiden Jahren die Unternehmen und Behörden im Land auf Ihrem Weg zu nachhaltiger Mobilität unterstützen können“, so Verkehrsminister Winfried Hermann anlässlich der Veröffentlichung des Förderprogramms am 03. April 2020. „Mit der nun landesweit möglichen Förderung werden wir Unternehmen und Behörden in Baden-Württemberg unterstützen, die beim betrieblichen Mobilitätsmanagement vorangehen wollen – insbesondere auch im ländlichen Raum. Zusätzlich können wir unseren Partnern bei den Mobilitätspakten im Land ein attraktives Angebot machen. Damit können sie auch dort leichter ihren Beitrag zu einer Verkehrsentlastung leisten.“

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Behörden und Unternehmen, die nachhaltiger mobil sein wollen, zum Beispiel ihre Pendlerverkehre auf klimaverträglichere Verkehrsmittel verlagern möchten. Hier ist das Potenzial mit über 5,5 Millionen Pendlerinnen und Pendlern pro Tag groß. Mit den neuen Mitteln im Landeshaushalt sind nun Unternehmen und Behörden im ganzen Land zuwendungsberechtigt. Bisher wurden nur Unternehmen und Behörden in solchen Städten gefördert, deren Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert von 40 µg/m³ lag.

Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ richtet sich an Unternehmen sowie an Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter, also beispielsweise Vereine oder Körperschaften. Mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sollen die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-, Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen verringert werden. Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt werden sowie Konzepte, Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen der Personen- und Straßengüterverkehr von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten vermieden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger verlagert wird. Hier bietet das Verkehrsministerium eine Förderung für Personalkosten, Analysen, Untersuchungen/Gutachten sowie externer Beratung an. Darüber hinaus können auch investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Konzepte notwendig sind. In Frage kommen hierbei vielfältige Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und -verlagerung, die sich an den Bedürfnissen und Gegebenheiten des jeweiligen Standortes und der Beschäftigten ausrichten. Hierzu gehören beispielsweise: Radabstellanlagen und Umkleide-/Duschmöglichkeiten, die Einführung von Jobtickets und Mitfahrangeboten, die Einrichtung und Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, die Einführung von Systemen für Video- und Teleconferencing, die Etablierung eines nachhaltigen Fuhrpark- oder Parkraummanagements oder ein nachhaltigeres Geschäfts- bzw. Dienstreisemanagement.

Vorteile eines erfolgreichen Mobilitätsmanagements für die Unternehmen und Behörden sind niedrigere Betriebskosten, höhere Mitarbeitermotivation, geringere Fehlzeiten und ein Imagegewinn. Leichtere Erreichbarkeit und höhere Flexibilität sind zudem wichtige Argumente, um Fachkräfte zu gewinnen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm B²MM sowie Kontaktdaten und Antragsunterlagen finden Sie unter: www.vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/mobilitaetsmanagement/foerderprogramm-betriebliches-und-behoerdliches-mobilitaetsmanagement/

Hintergrund:

Der Klimaschutz ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Da der Verkehr in Baden-Württemberg zu einem Drittel zu den klimaschädlichen Treibhausgasen beiträgt, muss die Landesregierung darauf hinwirken, dass der Verkehr verringert, auf klimafreundliche Verkehrsträger verlagert und mit klimafreundlicheren Antrieben abgewickelt wird. Sie muss außerdem sicherstellen, dass die geltenden Grenzwerte für Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Immissionen eingehalten werden. Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden durch die Regierungspräsidien bislang für etwa 30 Städte und Gemeinden Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Das zeigt das Ausmaß des Handlungsbedarfs beim Immissionsschutz. Davon führen einige Luftreinhaltepläne Mobilitätsmanagement als Maßnahme auf. Gleichwohl bieten erst wenige Kommunen und Kommunalverbände Beratungen zum Mobilitätsmanagement an, führen es in der Verwaltung selbst durch oder bieten finanzielle Anreize für einzelne Maßnahmen des Mobilitätsmanagements.

Die Bundesregierung hat wiederholt Projekte gefördert, die Beratungen zum Mobilitätsmanagement anbieten (effizient mobil, mobil.pro.fit, Gute-Wege-zur-guten-Arbeit, mobil gewinnt). Die Befristung der Projekte und die Ausgestaltung als Wettbewerbe mit definiertem Bewerbungsschluss bedeutete jeweils, dass das Beratungsangebot nicht kontinuierlich und verlässlich zur Verfügung stand oder nachgehalten wurde. Zudem waren die zuletzt vom Bund bereitgestellten Mittel deutlich überzeichnet, d.h. der Bedarf an Fördermitteln konnte bei weitem nicht gedeckt werden.

Das Potenzial für Mobilitätsmanagement ist in Baden-Württemberg erheblich. 5,5 Mio. Menschen pendeln täglich zu und von ihrer Arbeits- oder Dienststelle. 64 Prozent von ihnen benutzen hierzu den PKW, obgleich sie ganz überwiegend Distanzen zurücklegen, die auch mit ÖPNV, E-Bike, Pedelec, Rad oder zu Fuß zu bewältigen sind. Das Interesse an öffentlicher Unterstützung für Projekte des Mobilitätsmanagements ist in Baden-Württemberg darüber hinaus größer als in anderen Ländern.

Dem klima- und immissionspolitischen Handlungsbedarf und dem großen Potenzial von Mobilitätsmanagement in Baden-Württemberg soll durch das Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ Rechnung getragen werden. Das Förderprogramm richtet sich einerseits an Unternehmen sowie andererseits an Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg. Für beide Gruppen gelten zwei unterschiedliche Förderrichtlinien.

 

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