Die Bundesregierung muss die massiven Bedenken gegen den Fluglärm-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz vor der Ratifizierung des Abkommens nachvollziehbar und zweifelsfrei ausräumen. „Solange das nicht der Fall ist, kann das Land dem Staatsvertrag nicht zustimmen und ihn im Bundesrat auch nicht unterstützen“, heißt es in einem Schreiben von Landesverkehrsminister Winfried Hermann an Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.
Minister Hermann erklärte in Stuttgart, das Ziel der Staatsvertragsverhandlungen – eine eindeutige Verbesserung der Lärmsituation für die betroffene Bevölkerung zu erreichen, dürfe durch die Umsetzung des Staatsver-trags im Detail zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in Südbaden nicht unterlaufen werden. Er wies darauf hin, dass in Baden-Württemberg zahlreiche kritische Fragen zum Staatsvertrag gestellt wurden.
Im Brief an Bundesminister Ramsauer schreibt Landesminister Hermann:
„Die Tatsache, dass nicht klar und konkret genug erkennbar ist, wie auf der Grundlage des Staatsvertrags künftig An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich geführt werden und welche Fluglärmbelastung damit verbunden sein wird, hat in Baden-Württemberg, vor allem aber in Südbaden und im Landtag von Baden-Württemberg, zu großer und verständlicher Besorgnis geführt. Der erläuternde Bericht des Schweizerischen Bundesrates zum Fluglärm-Staatsvertrag, das so genannte Vernehmlassungspapier und die darin enthaltenen Aussagen - etwa die genannte Zahl von 110.000 langfristig möglichen Nordanflügen oder die Ausführungen zum `gekröpftem Nordanflug` - haben diese Ängste und Sorgen nochmals bestärkt. Es wird befürchtet, dass die durch die Ausweitung der Sperrzeiten für Anflüge über Deutschland unbestritten zu erwartenden Fluglärm-Entlastungen durch neue, belastende Flugverfahren und Flugrouten, die ggf. durch Regelungslücken und Unbestimmtheiten im Staatsvertrag möglich werden, unterlaufen, wenn nicht sogar in der Summe ins Gegenteil verkehrt werden. Hinzu kommt, dass auf schweizerischer Seite vor der Ratifizierung des Staatsvertrags die Festlegung der Flugverfahren in Abstimmung mit den Kantonen erfolgen soll.“
Minister Hermann betonte, Land und Region dürften auf deutscher Seite in diesem Punkt nicht schlechter gestellt werden. Noch vor der Ratifizierung müssten deshalb auch für den Luftraum über Südbaden zumindest die wesentlichen Grundzüge der Flugverfahren und Flugrouten verbindlich und transparent festgelegt werden. So müsse zwingend geklärt und geregelt werden, in welchem konkreten Abstand zur deutschen Grenze satellitengestützte Nordanflüge über schweizerisches Hoheitsge-biet tatsächlich durchgeführt werden dürfen.
Auch sei während der Vertragsverhandlungen mit den Vertretern der Schweiz vereinbart worden, dass Bestandteile der Einigung, die keinen Niederschlag im Staatsvertrag finden könnten, auf deutscher Seite in der Denkschrift zum Staatsvertrag und auf Schweizerischer Seite inhaltlich identisch in der sog. Botschaft verbindlich festgelegt würden. „Dies ist bislang nicht erfolgt und deshalb vor Ratifizierung des Staatsvertrages nachzuholen“, unterstrich Minister Hermann.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg