In Umweltzonen können nach dem Willen des Bundesrates künftig auch parkende Fahrzeuge auf Einhaltung der Plakettenpflicht kontrolliert werden. Die Länderkammer ließ am Freitag, 21. September 2012 mit Zustimmung von Baden-Württemberg einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung passieren, der es der Polizei ermöglichen soll, auch im sogenannten ruhenden Verkehr zu überprüfen, ob an den Autos die in der jeweiligen Umweltzone vorgeschriebenen Plaketten angebracht sind.
Staatssekretärin Gisela Splett begrüßte den Beschluss des Bundesrates: „Im Interesse der Luftreinhaltung ist es notwendig, dass die Möglichkeit zu Kontrollen der Plakettenpflicht in den Umweltzonen endlich verbessert wird.“
Die Verordnung soll zum 1. April 2013 in Kraft treten.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg