Elektromobilität

Erstes landesgeförderte Elektro-Fahrschulauto in Betrieb

Minister Winfried Hermann (r.) steht neben dem ersten landesgeförderten Elektro-Fahrschulfahrzeug

Das erste landesgeförderte Elektro-Fahrschulfahrzeug nahm Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am Montag, 8. August 2016, in Betrieb. Die Stuttgarter Academy Fahrschule Drive profitiert von einer Förderung in Höhe von rund 9.000 Euro für einen vollelektrischen Renault ZOE. Minister Hermann: „Erfahrungen zeigen, dass Fahrschüler in Elektrofahrzeugen das Fahren leichter lernen. Und wer einmal elektrisch gefahren ist, erkennt wie viel Spaß elektrisches Fahren macht und wie unkompliziert die Technik ist.“

Rainer Zeltwanger, Geschäftsführer der Academy Fahrschule Drive, sieht die Zukunft der Fahrschulen, wie auch der Individualmobilität, in alternativen Antrieben und möchte bereits heute als Vorreiter aktiv werden. Er erläutert: „Fahrschüler tun sich mit dem Elektrofahrzeug sogar leichter. Wer ein Fahrzeug mit Schaltung bedienen können möchte, kann dies dann im zweiten Schritt lernen.“

Im Fokus des Einsatzes steht das Kennenlernen, Erleben und die Schulung des richtigen Umgangs mit der alternativen Antriebsform. Elektrofahrzeuge sollen in den Fahrschulalltag integriert werden, um so die Begeisterung und Akzeptanz für Elektromobilität zu steigern. „Fahrschulen sind wichtige Multiplikatoren. Sie können Fahranfängern die Scheu vor alternativen Antrieben nehmen. Gleichzeitig können Sie bei den Anfängern den Sinn für umweltbewusstes Fahren schärfen“, so Hermann. Der geförderte Renault ZOE eignet sich durch eine Reichweite von ca.200 Kilometern besonders für die regelmäßigen innerstädtischen Fahrten eines Fahrschulbetriebs. Die Vermeidung von lokalen Emissionen ist ein weiterer Anreiz zum Einsatz der Fahrzeuge. „Wenn es künftig Umweltstreifen in Stuttgart gibt, können wir darauf fahren“, betont Zeltwanger.

Gleichzeitig soll den Fahrschülern aber auch der Start in den Straßenverkehr erleichtert werden. Statt sich in den ersten Fahrstunden auf ein Schaltfahrzeug konzentrieren zu müssen, beginnen sie mit einem Elektrofahrzeug, bei dem Kuppeln und Schalten entfallen. 

Das Land Baden-Württemberg fördert bei Fahrschulfahrzeugen die Mehrkosten eines elektrischen Antriebs, im Vergleich zu einem gleichartigen Fahrzeug mit konventionellem Antrieb, mit 75 Prozent, maximal 10.000 Euro für Elektrofahrzeuge und 7.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Antragsberechtigt sind alle Fahrschulen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Fahrschulen verpflichten sich, die Fahrzeuge für mindestens drei Jahre im Fahrschulbetrieb einzusetzen.

Weitere Informationen: 

Elektromobilitätsförderung

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