Staatssekretärin Splett: „Bei Luftreinhaltung weitere Anstrengungen notwendig“
Auf einer Fachtagung zum Thema „Baumaschinen und Luftqualität“ haben sich heute, 17.07.2014, in Stuttgart ExpertInnen mit der Frage auseinandergesetzt, wie Partikelemissionen in diesem Bereich verringert werden können. Diskutiert wurden Eckpunkte für eine Landesverordnung. Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: „Nicht nur mit Blick auf das derzeit laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub, sondern vor allem aus Gründen des Gesundheitsschutzes der BürgerInnen in Baden-Württemberg, müssen wir in der Luftreinhaltung weiterkommen. Daher setze ich mich dafür ein, dass es zukünftig anspruchsvolle Kriterien für den Einsatz von Baumaschinen in Gebieten mit hohen Feinstaubbelastungen gibt.“
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat in einer Studie den Beitrag von Baumaschinen zu Partikelemissionen und mögliche Gegenmaßnahmen untersuchen lassen. Das Maßnahmenspektrum reicht dabei vom Einsatz neuer Maschinen bis hin zu einer zukünftig generellen Pflicht, Baumaschinen mit Partikelminderungssystem in Luftreinhaltegebieten mit hohen Feinstaubbelastungen einzusetzen. Die Ergebnisse der Studie und daraus entwickelten Eckpunkte für eine Landesverordnung wurden auf der Fachtagung vorgestellt. „Wir haben in Baden-Württemberg zu viel gesundheitsschädliche Partikel in der Luft. Die EU fordert uns zum Handeln auf, und zwar sowohl im Verkehr als auch in anderen Sektoren. Baumaschinen tragen insbesondere zu den Emissionen krebserzeugender Russpartikel bei. Daher müssen wir auch bei Baumaschinen aktiv werden“, so Splett
Die Notwendigkeit für Emissionsminderungsmaßnahmen beim Einsatz von Baumaschinen haben auch verschiedene Gremien der Politik und der Verwaltung des Bundes und der Länder erkannt und gefordert, Regelungen auszuarbeiten. So hat die Umweltministerkonferenz bereits im November 2013 gefordert, anspruchsvolle Kriterien für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und für Bauaktivitäten in Gebieten mit Feinstaubgrenzwertüberschreitungen zu entwickeln.
Nach der Schweiz und Österreich untersucht Baden-Württemberg als erstes Land der Bundesrepublik, ob eine Verordnung mit Anforderungen an Baumaschinen zweckdienlich wäre. Andere Bundesländer haben ihre Vergaberichtlinien angepasst.
An der Fachtagung nahmen rund 100 VertreterInnen unter anderem aus Bund, Ländern und Gemeinden der Bauwirtschaft, des Verbands Deutscher Maschinenhersteller und der Umweltverbände teil.