SCHIENE

Fahrgastentschädigung auch auf der Jagsttalbahn

Schienen (Bild: stock.adobe.com/ Nadia nb)

Fahrgäste auf der Strecke Aalen – Crailsheim erhalten einen Monatsbeitrag erstattet

Auch Inhaber von Dauerkarten auf der Bahnstrecke zwischen Aalen und Crailsheim (Jagsttalbahn) erhalten jetzt eine Entschädigung. Auf diesem Streckenabschnitt wurden bei Betriebsbeginn von Go-Ahead im Juni 2019 die Leistungen noch per Bus als Schienenersatzverkehr erbracht. Seit vergangener Woche können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für jetzt insgesamt elf Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen.

Diese Teilstrecke des Netzes von Go-Ahead wurde versehentlich nicht in der ursprünglichen Streckenauswahl berücksichtigt. Es wurde nur die Remstalbahn aufgenommen, obwohl auch für das Jagsttal anhand objektiver Kriterien zu schlechte Werte bei Pünktlichkeit und Zugausfällen ermittelt wurden. Da Pendlerinnen und Pendler durch die Schlechtleistungen und den Schienenersatzverkehr Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen mussten, bedanken sich das Verkehrsministerium und Go-Ahead mit der Ausweitung der Entschädigungsaktion auch bei diesen Fahrgästen für ihre Treue.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kundinnen und Kunden über die bwegt-Webseite des Landes www.bwegt.de/entschaedigung stellen. Bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Fahrgäste, die bereits einen Entschädigungs-antrag gestellt haben, der auch die Strecke Aalen-Crailsheim betrifft, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Entschädigungsbetrag wird, wenn der Antrag korrekt gestellt wurde, direkt überwiesen.

Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. 

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen.

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