Fluglärm

Fluglärm Zürich: Staatssekretärin Splett und Regierungspräsidentin Schäfer befürchten Mehrbelastungen

Durch die geplanten Änderungen am Betriebsreglement des Flughafen Zürich befürchten Frau Splett und Frau Schäfer Mehrbelastungen durch Fluglärm in Südbaden. 

Der Flughafen Zürich hat am vergangenen Donnerstag, den 9. Oktober 2014, VertreterInnen des Landes und der betroffenen Landkreise darüber informiert, dass er Änderungen an seinem Betriebsreglement beabsichtige. Schwerpunkt ist dabei die Änderung der Flugrouten zur sogenannten Entflechtung des Ostkonzepts, mit dem Ziel, die An- und Abflüge voneinander zu trennen und die Sicherheit dadurch zu erhöhen. Die geänderten Flugrouten würden auch die angrenzenden Landkreise betreffen.

Grundsätzlich begrüße man die ständigen Bemühungen des Flughafens um Steigerung seines Sicherheitsniveaus, so Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, und Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unisono. Dies dürfe aber nicht zu Lasten der süddeutschen Region gehen. Die vom Flughafen Zürich zur Verfügung gestellten Unterlagen würden nach einer ersten Sichtung klare Hinweise darauf geben, dass es zu einer Verlagerung der Flugbewegungen Richtung Deutschland und zu einer Fluglärm-Mehrbelastung Südbadens komme. Quantitative Aussagen zur Lärmbelastung Südbadens seien in den Unterlagen nicht enthalten. Gleichwohl gehe das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz (BAZL) davon aus, dass eine Lärmbetroffenheit des südbadischen Raumes nicht zu erwarten sei. 

„Für eine Stellungnahme im Rahmen der am 20. Oktober anlaufenden Vernehmlassung benötigen wir sowohl detailliertere Informationen zur Lärmänderung in den angrenzenden Landkreisen sowie die Unterstützung der deutschen Fachstellen“, so Splett. 

„Es kann nicht angehen, dass man uns mit dem Problem alleine lässt“ so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer an die Adresse des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gerichtet. „Eine zusätzliche Belastung Südbadens darf es nicht geben“. Die Region trete im Übrigen dafür ein, die Situation für Südbaden über den Status quo hinaus zu verbessern. „Wenn die DVO geändert wird, dann muss hierfür die Stuttgarter Erklärung leitend sein“ so die Regierungspräsidentin weiter.

Das neue Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich mit seiner Entflechtung der An- und Abflugrouten würde die Region Südbaden zusätzlich in den Sperrzeiten belasten. Der vom Flughafen Zürich südlich gelegene Bereich würde dagegen entlastet. Die aus Westen kommenden Flugzeuge sollen in den Sperrzeiten nicht mehr südlich, sondern nördlich des Flughafens parallel zur Staatsgrenze und über die südbadische Region zum Ostanflug auf die Landebahn 28 geführt werden. Aus Süden und Osten kommende Flugzeuge sollen über den Landkreis Konstanz nach Norden Richtung Blumberg geführt werden, bevor sie in den Endanflug über den Kanton Schaffhausen gehen. Darüber hinaus ist eine Zusammenführung und Staffelung der Anflüge im Bereich Stühlingen (Region Waldshut-Tiengen) auf die Ostanflugroute vorgesehen.

Für die Umsetzung dieses Konzeptes ist eine weitere Änderung der 220. DVO erforderlich, welche durch das BAF genehmigt werden müsste. Völlig unverständlich war bei dem Informationstermin des Flughafens am 9. Oktober für die VertreterInnen von Land und Region deshalb die Auskunft des BAZL, dass die Unterlagen zur Änderung der 220. DVO für das neue Betriebsreglement schon seit Mitte Mai dem BAF vorliegen würden. „Das BAF hat es bisher nicht für erforderlich gehalten, Land und die Regionen davon zu unterrichten und seine Expertise zur Verfügung zu stellen“, so die Regierungspräsidentin weiter.

Staatsekretärin Splett: „Der Direktor des BAF hat mir eine frühzeitige Beteiligung an derartigen Änderungen zugesagt. Dies fordern wir nun ein“. Das BAF hält es für sachgerecht, im Hinblick auf den Flughafen Zürich für die Festsetzung von Flugverfahren im deutschen Luftraum dem Fluglärm-Beirat denselben Beteiligungsumfang wie einer nach § 32b Luftverkehrsgesetz eingerichteten Fluglärmkommission zu ermöglichen. Nach Auskunft des BAZL sei dies auch so zwischen BAF und BAZL vereinbart worden.

Staatsekretärin Splett hat vor diesem Hintergrund den Fluglärm-Beirat für kommenden Freitag, den 17. Oktober einberufen, um die weitere Vorgehensweise mit den betroffenen Regionen zu erörtern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist wie immer eingeladen an der Sitzung teilzunehmen. „Für die Arbeit des Beirats wäre gerade in diesem Fall der Sachverstand des Bundes insbesondere zu Fragen der Flugsicherung und der Flugroutenplanung dringend erforderlich“, so die Staatssekretärin weiter.

Das Land Baden-Württemberg und die betroffenen Landkreise haben bis zum 15. Januar nächsten Jahres die Möglichkeit, zum Gesuch des Flughafens auf Änderung des Betriebsreglements Stellung zu nehmen. In Deutschland erfolgt keine öffentliche Auslegung, jedoch können die Unterlagen auf den Internetseiten der Landratsämter Schwarzwald-Baar-Kreis, Konstanz und Waldshut eingesehen werden. Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger können vom 20. Oktober bis zum 18. November dieses Jahres beim BAZL Einsprache erheben.

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