E-Mobilität

Förderung der Ladeinfrastruktur wird zwischen Bund und Land harmonisiert

Grüne Pflanzen zeichnen die Umrisse eines kleinen Elektroautos nach. Im Hintergrund ist das Symbol einer Batterie abgebildet. In einer Wolke steht CO2 free.

Anträge bei der L-Bank noch bis einschließlich 31. Mai 2021 möglich

Mit dem Förderangebot Charge@BW unterstützt das Land bisher die Errichtung von öffentlich und nichtöffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für einen großen Kreis an Antragsberechtigten. Bisher wurden rund 3.500 Förderanträge mit etwa 10.000 Ladepunkten eingereicht. Nun wird die Landesförderung mit der Bundesförderung harmonisiert. Anträge für das Landesprogramm Charge@BW können daher noch bis einschließlich 31. Mai 2021 bei der L-Bank eingereicht werden.

Aufgrund der vom Bund für Sommer 2021 angekündigten Ausweitung und Anpassung der Förderung war die Neuausrichtung von Charge@BW erforderlich. Dies soll Doppelförderung durch Land und Bund vermeiden und die Förderung an neue Anforderungen anzupassen.

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Charge@BW hat der Ladeinfrastrukturausbau in Baden-Württemberg einen wichtigen Impuls gegeben. Es freut mich, dass jetzt auch der Bund intensiver in die Förderung gewerblicher Lademöglichkeiten einsteigt. Unser Ziel ist, dass sich Bundes- und Landesfördermaßnahmen sinnvoll gegenseitig ergänzen. Daher werden entsprechende Förderanträge ab 01.06. nur noch über den Bund möglich sein.“

Trotz zusätzlichem externen Personal und einem optimierten Antragsverfahren bei der L-Bank kommt es aktuell bei Charge@BW zu längeren Bearbeitungszeiten, da die L-Bank vorrangig die Corona-Wirtschaftsbeihilfen abarbeitet. Der Antragsstopp soll auch genutzt werden, um die Vielzahl bereits eingereichter Förderanträge abzuarbeiten.

Ein neuer Baustein zur Förderung von Ladeinfrastruktur sollen künftig die E-Quartiers-Garagen sein. Ein Förderkonzept dafür befindet sich aktuell in der Vorbereitung.

Hintergrundinformationen:

Der Bund hat eine zeitnahe Neuaufsetzung des bereits von 2017 bis 2020 aktiven Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur angekündigt. Außerdem ist von Bundesseite ein Förderprogramm für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte an deren Arbeitsstelle für den Sommer 2021 geplant. Aktuell sind im Rahmen des Bundesförderprogramme „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur) und „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ (Private Ladestationen) Anträge möglich.

Bei der Ladeinfrastrukturförderung Charge@BW ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zulässig. Die Antragstellenden können somit bereits vor Erteilung eines Zuwendungs­bescheids mit dem Vorhaben beginnen, ohne dadurch eine mögliche Förderung zu gefährden. Der Antrag muss dafür fristgerecht spätestens sechs Monate nach Maßnah­menbeginn und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur bei der L-Bank eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden dann nach Eingang der vollständigen Anträge verteilt.

Informationen zu Förderangeboten im Bereich Elektromobilität sowie zur Antragstellung können unter https://www.elektromobilitaet-bw.de abgerufen werden. Die Strategie Ladeinfrastruktur kann hier eingesehen werden.

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