Rauchmelder-Pflicht

Gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern

Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist aus Sicht der Landesregierung in Baden-Württemberg erforderlich, um deren flächendeckenden Einsatz in den Wohnungen zu erreichen.

„Rauchwarnmelder in Räumen, in denen Menschen schlafen, können Leben retten“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, in der abschließenden Landtagsdebatte über eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung (LBO). Allein durch Werbeaktionen und Appelle an die Eigenverantwortung der Wohnungseigentümer und Wohnungsbesitzer sei eine flächendeckende Verbreitung von Rauchwarnmeldern insbesondere in Wohnungen nicht zu erreichen.

50 Todesfälle durch Brände jährlich

„Jedes Jahr sind in Baden-Württemberg etwa 50 Tote bei Bränden zu beklagen. 70 Prozent von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Schlafende Menschen bemerken nicht, wenn sich tödlicher Rauch im Gebäude ausbreitet“, mahnte Staatssekretärin Splett. Sie erinnerte daran, dass der Ministerrat daher schon im Dezember 2012 die Einführung einer gesetzlichen Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern als einen Eckpunkt bei der Überarbeitung der Landesbauordnung beschlossen hatte. Da aber die umfangreiche Novelle der LBO aufgrund zahlreicher Einzelaspekte viel Zeit erfordere, sei es richtig gewesen, dass die Regierungsfraktionen Grüne und SPD die Rauchwarnmelderpflicht aus dem Gesamtvorhaben herausgenommen und als eigenständiger Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben.

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