Zur Prüfung des Landesstraßen-Impulsprogramms durch den Rechnungshof, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, 9. Juli 2012 in Stuttgart: „Die Vorgängerregierung hat zahlreiche Baumaßnahmen angefangen, ohne dass die Finanzierung hierfür gesichert war. Dies trifft auch auf das Impulsprogramm zu. Hier wurden nach Regionalproporz vier teure Straßenbauvorhaben zugesagt, doch statt der benötigten 140 Mio. nur 60 Mio. Euro eingeplant.“ Der Rest, so Hermann, müsse nun aus dem normalen Haushalt finanziert werden. Dies binde die Mittel für Landesstraßenbau auch in den kommenden Jahren in hohem Maße. „Ich bedauere sehr, dass wir auch bei sinnvollen und teilweise dringlichen Maßnahmen wie Kreisverkehren, Bahnunterführungen oder Radwegen an Landesstraßen darauf verweisen müssen, dass derzeit keine Mittel bereit stehen. Diese Situation hat uns die Vorgängerregierung eingebrockt, indem sie nicht durchfinanzierte Maßnahmen begonnen und auf Pump gebaut hat.“ Der Minister sieht sich deshalb durch die Äußerungen des Rechnungshofs in seiner Kritik an der Vorgängerregierung bestätigt.
Im Übrigen belaste nicht nur das laufende und nicht durchfinanzierte Baugeschäft den Haushalt. So seien Rückzahlungen für schon getätigte Bauprogramme zu leisten. Für die Jahre 2012 - 2014 seien jeweils Rückzahlungen in Höhe von 23,3 Mio. Euro für Konjunkturprogramm-Maßnahmen fällig. Hinzu kommen Belastungen für den Landeshaushalt in Höhe von 95 Mio. Euro pro Jahr aus der Vorfinanzierung früherer Sonderprogramme im Landesstraßenbau. Damit haben die Ausgaben für bereits getätigte Baumaßnahmen im Landesetat einen größeren Umfang als aktuell Straßenbaumittel zur Verfügung stehen.
Staatssekretärin Gisela Splett betonte, dass die grün-rote Regierung den Erhalt der Landesstraßen stärken wolle. Eine Verschiebung von Erhaltungsmitteln in den Neubau solle deshalb vermieden werden. Zu Buche schlage bei den Erhaltungsmitteln aber die aus dem Mittelansatz von 100 Mio. Euro zu leistenden Rückzahlungen für das Konjunkturprogramm. „Wir bedauern, dass wir die eigentlich notwendigen 100 Mio. Euro nicht vollständig in den Erhalt investieren können“.
Mit der Forderung nach einem Maßnahmenplan rennt der Rechnungshof beim MVI offene Türen ein. „Wir haben am 29. Juni den Entwurf des Maßnahmenplans Landesstraßen zum GVP vorgelegt und damit aufgezeigt, welche Aus- und Neubaumaßnahmen wir innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums für realisierbar halten“, führte Staatssekretärin Splett aus. Der vom Rechnungshof geforderte Investitionsrahmenplan für 5 Jahre wäre der nächste, hierauf aufbauende Schritt.
„Mit dem Kassensturz Straßenbau und der von uns durchgeführten Priorisierung bei Bundes- und Landesstraßen haben wir eine realistische Straßenbaupolitik eingeleitet. Wir beenden die Politik der nicht finanzierten Versprechungen“, unterstrich Minister Hermann abschließend.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg