LGVFG

Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Anhörung freigegeben

Verkehrsminister Hermann: Novelle des wichtigsten Instruments zur Verkehrsfinanzierung schafft neue Fördermöglichkeiten für kommunale Verkehrsprojekte 

Der Ministerrat hat am 14. April 2015 die Freigabe zur Anhörung der Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) beschlossen. „Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Verkehrsminister Winfried Hermann ergänzte: „Wir wollen mit der Novellierung des LGVFG dazu beitragen, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr besser entwickeln können. Und im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.“ 

Die Fördertatbestände des LGVFG werden an neue Anforderungen angepasst. Minister Hermann betonte: „Das ‚neue‘ Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Verkehrswende. Daher ist ein Schwerpunkt des zu novellierenden Gesetzes die Ausweitung der Förderung der nachhaltigen Mobilität, wie etwa auch der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger.“ 
Insbesondere werde die Förderung des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Personennahverkehr bei bestehenden Anlagen stärker gewichtet. „Die Belange der Menschen mit Behinderung sind für uns von zentraler Bedeutung. Daher soll ins LGVFG ein Fördertatbestand zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Denn wir wissen um die enormen finanziellen Herausforderungen der Landkreise und Gemeinden, bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV herstellen zu müssen. Dabei wollen wir unsere kommunalen Partner mit dem geänderten Gesetz unterstützen“, sagten Kretschmann und Hermann. Die Situation behinderter Menschen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werde dadurch erheblich verbessert. 

„Wir wollen zudem die Fördermöglichkeit nachhaltiger Verkehrsträger und deren Vernetzung untereinander ausbauen. Denn der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsformen, vor allem bei Umsteigesituationen komme eine Schlüsselrolle zu “, erklärte Verkehrsminister Hermann. Bei der Radwegeförderung seien ebenfalls zahlreiche Verbesserungen vorgesehen. Die Förderung von Radwegen werde beispielsweise auch auf Abstellanlagen für Fahrräder und auf Fußgängerbrücken ausgedehnt. Neu aufgenommen werde auch die Förderung der Fußgängerinfrastruktur. 

Mit der Gesetzesnovelle werde die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen entscheidend verbessert, so Hermann. Sie sei künftig nicht mehr nur auf innerörtliche Straßen beschränkt. Neu geschaffen werde zudem ein Fördertatbestand, der Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen ermögliche. Damit könne der Bau und Ausbau von Verkehrswegen und der Infrastruktur für Busse unterstützt werden, wenn durch diese Bussysteme ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entstehe. „Wir setzen auf den Bus als nachhaltiges Verkehrsmittel. Durch den neuen Fördertatbestand sollen zunehmend schnelle Bussysteme etabliert werden, die kostengünstiger sind als Stadtbahnsysteme“, unterstrich Minister Hermann. 

Die Fahrzeugförderung selbst werde vereinfacht und die Beschränkung auf Standardomnibusse aufgehoben, so dass grundsätzlich jeder Kraftomnibus förderfähig sei. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet sein. Förderfähig würden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen. 
Der Einsatz neuer Technologien, wie etwa elektronischer Fahrscheine in Bus und Bahn oder Echtzeit- und Anschlusssicherungssysteme werden nunmehr in die Regelförderung aufgenommen. Die Fördervoraussetzungen selbst würden verschärft beziehungsweise im Bereich der Planung der Vorhaben präzisiert. Erstmals finden auch Aspekte des sparsamen Umgangs mit Flächen Eingang in die Fördervoraussetzungen. 

Ergänzende Informationen:

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (d.h. öffentlicher Verkehr und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das Landes-GVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz fort, die nach ge-genwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. 

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr und kleinere Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden. Zudem wird eine Verpflichtung eingeführt, wonach nur gefördert wird, wenn das Projekt binnen eines Jahres begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass Fördermittel über Zusagen jahrelang blockiert, aber nicht abgerufen werden.

Weitere Informationen

 LGVFG Novelle- Beispielhafte Übersicht zu Fördermaßnahmen nach Fördertatbeständen

Regelungsentwurf LGVFG 

Quelle:

Staatsministerium

Weitere Meldungen

Ein abgewandeltes Ortsschild auf dem das Wort Lärm durchgestrichen ist und ein Pfeil in Richtung des Wortes Ruhe weist. (Bild: Fotolia.com/ K.C.)
  • Lärm

Staatssekretärin Zimmer: Tempo 30 hilft gegen Straßenlärm

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • SCHIENE

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert.

Eine Eiswaffel liegt auf dem Boden. Eiskugel, die aussieht wie die Erde liegt daneben und schmilzt langsam.
  • Klima

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

RE zwischen Singen und Stuttgart (Gäubahn) - hier zwischen Aistaig und Sulz, im Vordergrund der Neckar (Bild: Deutsche Bahn AG/ Georg Wagner)
  • SCHIENE

Land plant deutliche Angebotsverbesserungen auf und zu der Gäubahn

Verkehrsminister Winfried Hermann (Mitte) beim offiziellen Start der Batteriezüge Mireo Plus im Fahrgastbetrieb
  • SCHIENE

Batterie statt Diesel

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
  • E-Mobilität

Charge@BW bringt Schub bei Ladeinfrastruktur und für die E-Mobilität

Offizielle Freigabe der neuen Enzbrücke
  • Strasse

Ersatzneubau der Enzbrücke Niefern im Zuge der B 10 eröffnet

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße
  • Lärm

Schutz vor Motorradlärm durch Tempolimits

Zwei Lokführer stehen am Kopf eines Zuges der SWEG und lachen in die Kamera.
  • ÖPNV

Bündnis: Hand in Hand gegen den Fachkräftemangel im ÖPNV

Logo des Verkehrsministerium an einer Hauswand.
  • ÖPNV

Kostensteigerungen in der Busbranche werden durch fallende Dieselkosten gedämpft

Mitarbeiter auf einer Baustelle im Gespräch (Bild: stock.adobe.com/ Agnor Mark Rayan)
  • Straße

Weitere Großprojekte an die DEGES übergeben

Ein Maschine asphaltiert eine Straße.
  • Strasse

Mehr als 380 Millionen für die Sanierung des Bundes- und des Landesstraßennetzes

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • S 21

Gemeinsame Erklärung der Projektpartner von Stuttgart 21

Das Gebäude des Bundesrates in Berlin (Bild: Bundesrat)
  • SCHIENE

Bundesrat: Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetz

Ein weißes Fahrrad steht an einem Laternenmast.
  • RAD

Deutlich weniger Unfälle durch bessere Radwege und Tempolimits

Junge auf Autobahnbrücke hält sich die Ohren zu (Bild: Fotolia.com/ miredi)
  • Lärm

Öffentlichkeitsbeteiligung für Lärmaktionsplan startet

Aussenansicht eines Passagierszuges mit Blick auf den Führerstand des Zuges.
  • SCHIENE

Land und DB Regio vereinbaren Plan für besseren Bahnverkehr

Güterzug (Bild: Fotolia.com/ ThKatz)
  • SCHIENE

Fahrgäste und Güterverkehr dürfen nicht die Leidtragenden sein

Ein Bus steht an einer Haltestelle.
  • ÖPNV

Land fördert über 200 umweltfreundliche Busse

Erdkröte bei Straßenquerung
  • Amphibien

Achtung: Amphibien wandern wieder

  • Bahn

Donau-Iller stellt Weichen für den Ausbau

Mitarbeiter auf einer Baustelle im Gespräch (Bild: stock.adobe.com/ Agnor Mark Rayan)
  • STRASSE

Land plant Kooperation beim Ausbau der B 33 mit DEGES

Ein Zug fährt am Ufer eines großen Sees durch die Weinberge.
  • BAHN

Bodenseegürtelbahn: Finanzierung bleibt große Herausforderung

  • RAD

Initiative RadKULTUR fördert so viele Landkreise wie nie zuvor

Zug im Landesdesign
  • SCHIENE

Tauberbahn: Pünktlichkeit und Stabilität verbessern

// //