Mit einem klaren Bekenntnis zum Schutz vor ausuferndem Fluglärm hat sich Staatssekretärin Gisela Splett als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung heute im Landtag hinter die Bevölkerung in Südbaden gestellt. Konkret fordert die Landesregierung die Begrenzung der Anflüge auf 80.000 Flüge pro Jahr und die uneingeschränkte Beibehaltung der geltenden Sperrzeiten in den Nacht- und Tagesrandstunden für den Flughafen Zürich.
Gisela Splett betonte den Willen der Landesregierung, die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zur Schweiz auch künftig zu pflegen und weiter auszubauen. Die gemeinsamen Bemühungen um eine Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs zwischen den beiden Ländern bezeichnete sie als beispielhaft. Die Landesregierung können jedoch auch nicht die Augen vor dem seit vielen Jahren schwelenden Streit um zunehmende Belastungen durch Lärm durch den Flughafen Zürich verschließen.
Splett hofft auf eine einvernehmliche Lösung mit der Schweiz, stellte sich aber klar hinter die Interessen der Bevölkerung im südbadischen Raum. Diese trage mit ihrer Zustimmung zur so genannten „Stuttgarter Erklärung“ ihren Teil zu einer fairen Verteilung der Belastungen, die ein Großflughafen mit sich bringe, bei. Als Lärmschutzbeauftragte hat sie den Bundesverkehrsministerf ür den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit der AG Zürich bereits gebeten, eine Festsetzung vonFlugbeschränkungen im Sinne der „Stuttgarter Erklärung“ zu veranlassen.
Gisela Splett wies darauf hin, dass der Schlüssel zur Lösung des Problems in Berlin und nicht in Stuttgart liege. Für die Flugverfahren über deutschem Hoheitsgebiet ist allein der Bund zuständig. Er trage deshalb letztlich auch politisch die Verantwortung für die Beschränkung des Fluglärms über Südbaden.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg