Schiene

Minister Hermann unterzeichnet Finanzierungsvereinbarung Südbahn

„Ich freue mich, dass wir nun doch noch vor Weihnachten die Finanzierungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Südbahn unterzeichnen konnten“, so Verkehrsminister Winfried Hermann am 23. Dezember 2015 in Stuttgart. „Für die Region geht damit ein jahrelanges Warten zu Ende – jetzt kann es endlich losgehen!“

Mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung übernimmt das Land bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 112,5 Mio Euro. Parallel zum heute unterschriebenen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Baden-Württemberg wird es einen weiteren Vertrag zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn geben. 

Hintergrundinformationen:

Mit der Elektrifizierung der Südbahn soll eine leistungsfähige Infrastruktur für den Schienenpersonennah- und -fernverkehr sowie für den Güterverkehr geschaffen werden. Der Ausbau der Südbahn ist ein Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des geltenden Bedarfsplans für die Bundesschienenwege und ist dort als Zulaufstrecke für die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen in der Schweiz ausgewiesen. 

Die Elektrifizierung der Strecke ist Voraussetzung für die schnelle und umsteigefreie Verbindung der Züge der Südbahn nach Stuttgart und die damit verbundenen Reisezeitverkürzungen in verschiedenen Relationen. Schließlich kann eine bessere Verknüpfung mit dem internationalen Personen- und Güterverkehr in Lindau und Bregenz und damit mit dem Schienennetz Österreichs und der Schweiz realisiert werden. 
Land, Region und DB haben sich im Jahr 2006 darauf verständigt, die Elektrifizierung der dieselbetriebenen Strecke zwischen Ulm und Friedrichshafen/Lindau zu realisieren. Eine entsprechende Nutzen-Kosten-Untersuchung vom Juli 2006 wies ein außerordentlich hohes Nutzen-/Kostenverhältnis von 2,4 aus. Die Kosten für die Elektrifizierung der Strecke einschließlich Planungskosten wurden damals auf rund 90 Millionen Euro beziffert. Inzwischen sind die Kosten auf 225 Millionen Euro (Gesamtwertumfang) gestiegen. 

Die finanzielle Beteiligung des Landes soll sicherstellen, dass die Maßnahme zeitgleich mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der NBS Stuttgart – Ulm erfolgt und damit eine durchgehende, umsteigefreie Verbindung zwischen der Südbahn und Stuttgart realisiert werden kann.

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