Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:
Am Baden-Airpark sind künftig zusätzlich zu den bereits verkehrenden Flugzeugtypen Großraumflugzeuge mit über 65 Metern Spannweite vom Typ Airbus 380, Boeing 747-800 sowie Antonov 124 generell zugelassen. Das gilt für alle Ausweichlandungen mit diesen Flugzeugtypen, lediglich für die modernen und stark lärmreduzierten Flugzeugtypen Airbus 380 und Boeing 747-800 auch für Trainingsflüge innerhalb der dafür zugelassenen Zeitfenster. Bisher waren alle Flüge mit diesen besonders großen Flugzeugtypen nur mit Einzelfallgenehmigungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe möglich. Eine solche Genehmigung ist weiter nötig für planbare Flüge mit der älteren Antonov 124, die am Baden-Airpark gelegentlich etwa zum Transport von Schwerlasten für Unternehmen aus der Region zum Einsatz kommt und für die bisher keine modernere und leisere Alternative zur Verfügung steht. Der Flughafen hatte deshalb die einschränkunglose generelle Zulassung auch dieses Flugzeugtyps beantragt; das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat diesen Antrag allerdings mit Blick auf die Lärmbelastung durch dieses Flugzeug abgelehnt.
Eine luftfahrttechnische Untersuchung hat ergeben, dass alle Großraumflugzeuge, auch solche mit über 65 Metern Spannweite, am Baden-Airpark sicher betrieben werden können. Dass diese Flugzeuge künftig häufiger am Baden-Airpark verkehren, ist nach Einschätzung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur allein aufgrund der neuen Betriebsgenehmigung nicht zu erwarten.
Ambulanzflüge in den Nacht- und Tagesrandstunden dürfen künftig nur noch durchgeführt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind, also nicht auf die Betriebszeiten am Tag verschoben werden können.
In der Anhörung haben die Anrainergemeinden keine Einwendungen gegen die Änderungen erhoben. Die Fluglärmkommission hat ihnen einstimmig zugestimmt.
Staatssekretärin Gisela Splett, die Lärmschutzbeauftrage der Landesregierung, begrüßt die Neuregelung: „Es ist uns offensichtlich gelungen, die Bedürfnisse des Flughafens und der regionalen Wirtschaft mit der Notwendigkeit, die Menschen in den benachbarten Gemeinden vor unnötigem Fluglärm zu schützen, in einen guten und fairen Ausgleich zu bringen. Das sollte uns Ansporn und Vorbild auch für andere Flughäfen sein.“
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg