Lärmschutz

Tag gegen Lärm 2016

Das diesjährige Motto: „So geht leise!“

„Jede und Jeder kann zum Lärmschutz beitragen“, fasst Gisela Splett MdL, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das diesjährige Anliegen der deutschlandweiten Aktion „Tag gegen Lärm“ am Mittwoch, den 27. April 2016 zusammen.

„Viele Menschen sind von Lärm betroffen. Wir müssen uns aber auch bewusst machen, dass die meisten von uns gleichzeitig Lärmverursacher sind“, erläutert Splett weiter und ergänzt: „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jede und jeder von uns auf unterschiedliche Weise seinen Beitrag zum Lärmschutz leisten kann.“

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik veranstaltet zum 19. Mal in Deutschland den Tag gegen Lärm. Unter dem diesjährigen Motto „So geht leise!“ will die Deutsche Gesellschaft für Akustik Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, sich aktiv für einen besseren Lärmschutz einzusetzen. 

„Ich begrüße das diesjährige Motto des Tags gegen Lärm und die Themensetzung „lärmbewusstes Handeln“, denn das greift einen meiner Handlungsschwerpunkte als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung auf. Wichtig ist mir, Wissen über den Lärm und die Lärmvermeidung zu fördern“, so Splett.

Die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei den Entscheidungsprozessen der öffentlichen Verwaltung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Bei der Erstellung kommunaler Lärmaktionspläne ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Als Wissensbasis stellt das Land auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur sowie auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) umfangreiche Informationen bereit.

Bei der LUBW sind auch die Messergebnisse der jüngst in Betrieb genommenen Lärmmessstation an der Rheintalschiene und den beiden seit mehreren Jahren in Betrieb befindlichen Messstation an Hauptverkehrsstraßen in Karlsruhe und Reutlingen abrufbar. Ziel dieser Messungen ist es, die langfristige Entwicklung der Verkehrslärmbelastung zu beobachten.

Zum Thema „lärmbewusstes Handeln“ passen auch zwei neue Publikationen, die auf Initiative bzw. mit Unterstützung der Lärmschutzbeauftragten erschienen sind: Der Praxisleitfaden „Sichtschutz mit Schallschutz“ des Fraunhofer-Institutes für Bauphysik gibt Privatpersonen Wissen an die Hand, wie mit einfachen Mitteln ein wirksamer Lärmschutz realisiert werden kann. Als Hilfestellung zur Beschaffung lärmarmer Produkte, hat die LUBW für engagierte Kommunen - aber auch Privatpersonen - den Themenwegweiser „Leiser werdeN!“ veröffentlicht.

Land setzt Maßnahmen gegen Lärm um

Ein weiterer Schlüssel zu mehr Ruhe ist die Sensibilisierung für das eigene Verhalten. An einigen Lärmschwerpunkten an Autobahnen mit angrenzender Wohnbebauung hängen daher Banner, die für eine rücksichtsvolle Fahrweise werben. Von Motorradlärm sind viele Menschen an landschaftlich reizvollen Strecken betroffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat deshalb ein spezielles Lärm-Dialogdisplays entwickeln lassen, mit dem Motorradfahrerinnen und -fahrer für eine rücksichtsvollere Fahrweise gewonnen werden sollen, und testet dieses derzeit an zwei Standorten. 

Der beste Lärmschutz ist, wenn Lärm von vorneherein vermieden wird. Die Erfahrung zeigt, dass dies am effektivsten und kostengünstigsten in den frühen Planungsphasen von Bauprojekten zu bewerkstelligen ist. Mit der Kurzinformation „Lärmschutz in der Bauleitplanung“, der Tagung „Lärmschutz in verdichteten Innenstädten“ und der Richtlinie „Akustik in Lebensräumen für Erziehung und Bildung“ des Fraunhofer-Institutes für Bauphysik hat sich die Lärmschutzbeauftragte für drei Projekte engagiert, die dieser Erfahrung Rechnung tragen.

Aufgabe der Verwaltung ist es auch, die Weichen für einen besseren Lärmschutz zu stellen und sich aktiv für positive Veränderungen einzubringen. Das in den Kommunen Eislingen, Salach und Süßen durchgeführte Modellprojekt „Leise(r)ist das Ziel!“ hat gezeigt, dass die gemeinsame Betrachtung aller lärmrelevanten Verkehrswege inklusive der notwendigen Schutzmaßnahmen zu zielorientierten Lösungen führt. Aktuell setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, dass entsprechende rechtlich verbindliche Regelungen im Bundesrecht verankert werden.

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