Nach rund eineinhalbjähriger Bauzeit hat Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, den Radweg zwischen Nusplingen und Bärenthal freigegeben. Mit dem Lückenschluss vom Pumpwerk Hammer bis zur Einmündung der L 433 Richtung Nusplingen ist nun eine sichere Verbindung von der Schwäbischen Alb ins Donautal hergestellt.
„Radfahren war an dieser Stelle oft eine Herausforderung. Der separate Radweg abseits der Landesstraße ist für die AutofahrerInnen, die RadlerInnen und die Radkultur in Baden-Württemberg ein Gewinn“, sagte Splett, „auch wenn beim heutigen Winterwetter vielleicht nur wenige ans Fahrradfahren denken.“ Der Radweg stelle insbesondere für den Tourismus eine stark genutzte Verbindung zwischen Nusplingen und Bärenthal dar. Der jetzt fertiggestellte zweite Bauabschnitt ist ein Lückenschluss und war in den Radwegkonzepten der Landkreise Tuttlingen und Zollernalb als vordringlich eingestuft.
Der nördliche Rad- und Gehwegabschnitt zwischen Nusplingen und dem Knotenpunktbereich L 433/L 440 im Zuge der L 433 wurde bereits in den vergangenen Jahren gebaut. Der erste südliche Bauabschnitt des Rad- und Gehweges an der L 440 von Bärenthal bis zum Pumpwerk Hammer im Regierungsbezirk Freiburg wurde im Juni 2010 fertiggestellt. Mit dem zweiten Bauabschnitt wurde im Juli 2011 begonnen. Der jetzt fertiggestellte Abschnitt vom Pumpwerk Hammer bis zur Einmündung der L 433 Richtung Nusplingen bildet den Lückenschluss.
Als landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wurden während des Baus Maßnahmen zum Schutz der Fließgewässer und der Vegetation beidseits des Weges ergriffen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Pflanzen von Feldhecken und die Extensivierung von Wiesen sollen noch umgesetzt werden.
Die Neubaulänge des straßenbegleitenden und baulich abgesetzten Rad- und Gehweges umfasst circa 1,3 Kilometer. Die Breite beträgt 2,50 Meter. Zusätzlich wurde auf einer Länge von circa 330 Meter im Anschlussbereich des bereits bestehenden Radwegs im Regierungsbezirk Freiburg eine Belagssanierung durchgeführt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme einschließlich des Grunderwerbs betragen circa 630.000 Euro, circa 610.000 Euro werden vom Land Baden-Württemberg getragen, circa 20.000 Euro übernimmt der Zweckverband Hohenberggruppe.
Als bezirksübergreifende Maßnahme wurde das Bauvorhaben im Auftrag der Regierungspräsidien Tübingen und Freiburg federführend vom Kreisstraßenbauamt des Zollernalbkreises ausgeschrieben, überwacht und abgerechnet. „Ein schönes Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit“, dankte die Staatssekretärin den verantwortlichen Regierungspräsidien.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg