Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sieht die Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro beim Bahnprojekt Stuttgart 21 schon fast erreicht, obwohl mit den Bauarbeiten noch nicht richtig begonnen wurde. „Während die Opposition im Landtag jegliche Kostensteigerung bestreitet, hat die Bahn in der Sitzung des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 die Befürchtung der Landesregierung bestätigt und weitere 370 Millionen Euro Mehrkosten eingestanden“, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 28. September in der 2. Lesung des S-21-Kündigungsgesetzes im Landtag. Mit diesem Gesetz der Regierung wird eine Kündigung des Finanzierungsbeitrags des Landes am Projekt angestrebt. Sollte das Gesetz in der Plenarsitzung scheitern, wird die Regierung einen landesweiten Volksentscheid über diese Frage einleiten.
Mit den 370 Millionen Euro Mehrkosten ist nach Hermanns Worten aber noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht: „Denn die Bahn hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie alle Forderungen aus der Schlichtung und aus dem Stresstest als nicht finanziert ansieht, weil sie nicht Teil der Finanzierungsvereinbarung sind.“ Damit steht die Finanzierung des Bahnprojekts in den Sternen. Der Verkehrsminister fügte hinzu: „Da das Land sowie Stadt und Region Stuttgart es übereinstimmend abgelehnt haben, eine zusätzliche Vereinbarung über die vertraglich festgelegten 4,5 Milliarden Euro hinaus zu akzeptieren, ist klar, dass ein höherer dreistelliger Millionenbetrag nicht abgesichert ist.“
Nach Hermanns Worten sollen nun die Bürger von Baden-Württemberg durch die landesweite Volksabstimmung die Möglichkeit bekommen, den Kostenanteil des Landes an dem finanziell aus dem Ruder laufenden Prestigeprojekt zu kündigen. Die Bahn selbst habe mit ihren neuen Daten die Bestätigung für einen der Gründe des Kündigungsgesetzes der Landesregierung geliefert: der Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg