Verkehr

VGH entscheidet gegen IKEA-Einrichtungshaus in Rastatt

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 4. Juli 2012 bestätigt die kritische Haltung der Landesregierung zum großflächigen Einzelhandel. „Das Urteil des VGH zeigt, dass die Festlegungen des Landesentwicklungsplans zum großflächigen Einzel-handel und seiner konkreten Anwendung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe richtig sind“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.

Der VGH hat in dem Urteil entschieden, dass das Ansiedlungsvorhaben von IKEA in Rastatt mit den Zielen des Landesentwicklungsplans nicht vereinbar ist. Das Gericht gibt damit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom Juni 2007 recht, in der die Zulassung eines Möbelhauses und weiterer Fachmärkte mit einer Gesamtfläche von rund 40.000 qm in Rastatt aus raumordnerischen Gründen abgelehnt worden war.

Das Unternehmen IKEA hatte geplant, nahe der Autobahn, aber rund drei Kilometer außerhalb der Innenstadt von Rastatt ein Einrichtungshaus sowie weitere Fachmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 40.000 qm zu errichten. Da das Vorhaben gegen Ziele der Raumordnung verstößt, hatte die Stadt Rastatt beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Zulassung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt. Das Regierungspräsidium hatte den Antrag der Stadt abgelehnt. Der Einzugsbereich des Ansiedlungsvorhabens überschreite wesentlich den Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Rastatt. Es sei daher raumordnerisch nicht vertretbar. Die Grundzüge der Planung würden verletzt.

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums wurde nun nach mehrjährigen Gerichtsverfahren vom VGH bestätigt. Der VGH hatte das Ansiedlungsvorhaben insbesondere im Hinblick auf die Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel des Landesentwicklungsplans überprüft. Diese sollen eine Verödung der Innenstädte verhindern sowie umweltbelastende Autofahrten und den Bau zusätzlicher Verkehrsanlagen vermeiden. Ansiedlungsvorhaben in der von IKEA geplanten Größe werden daher auf Oberzentren konzentriert.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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