Bedienstete des Landes können nun auch Pedelecs und E-Bikes mit einer Motorleistung bis höchstens 25 Kilometer pro Stunde kostenlos an der Dienststelle laden. Was allen Arbeitgebern seit Ende des Jahres 2016 steuerrechtlich erlaubt war, hat das Land Baden-Württemberg nun auch haushaltsrechtlich geklärt und umgesetzt.