Ruhender Verkehr: Hinweispapier für die Straßenverkehrsbehörden, Bußgeldbehörden und Kommunen in Baden-Württemberg
Der Stellplatzbedarf nimmt zu. Fahrzeuge sind höher, breiter, länger und insgesamt größer geworden. Die übliche Breite des Parkstands beträgt bei Längsaufstellung 2,00 Meter, bei Schräg- und Senkrechtaufstellung 2,50 Meter. Zugeparkte Straßen prägen zu oft das heutige innerörtliche Bild. Dieses Hinweispapier soll Kommunen, Straßenverkehrsbehörden und Bußgeldbehörden in ihrem Umgang mit ruhendem Verkehr unterstützen.
Herausgeber: Ministerium für Verkehr
Publikationsart: Broschüre
Format: A4
Seitenzahl: 88
Publikationsdatum: Oktober 2020