Nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg den Öffentlichen Personennahverkehr durch die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse im Rahmen eines Busförderprogramms.
Das Land unterstützt die Beschaffung von Linienbusse zum Erhalt, zur Einrichtung oder zur Verbesserung von Linienverkehren und bedarfsgesteuerten Linienverkehren nach § 42, § 43 Satz 1 Nr. 2 und § 44 des PBefG. Ergänzend zum bestehenden Linienverkehr leisten Bürgerbusse einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener, Verkehrsangebote, bezuschusst das Land die Anschaffung von Bürgerbussen. Seit 2018 ist die Bürgerbusförderung in die Busförderrichtlinie eingegliedert. Die Fahrzeugförderung erfolgt seitdem aus einem einheitlichen Förderprogramm.
Die Ziele der Busförderung sind:
- Erhöhung des Anteils von im ÖPNV eingesetzten Bussen vor allem mit Antrieben aus erneuerbaren Energien als Beitrag zur europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität unter Berücksichtigung der besonderen Struktur des Busverkehrs im Ländlichen Raum
- Die Förderung dient insbesondere zur Umstellung auf eine emissionsfreie Mobilität und zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor durch den Einsatz von sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen
- Unterstützung von lokal organisierter, ehrenamtlich getragener, Verkehrsangebote („Bürgerbusse“)
Antragsberechtigt zur Förderung von Linienbussen sind Nahverkehrsunternehmen, die in Baden-Württemberg Linienverkehre nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG betreiben oder im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung sind und nach dieser Richtlinie förderfähige Fahrzeuge beschaffen, die im Linienverkehr nach § 42 oder § 43 Satz 1 Nr. 2 oder § 44 PBefG eingesetzt werden, oder Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen sind.
Antragsberechtigt zur Förderung von Bürgerbussen sind (Bürgerbus-) Vereine, Verkehrsunternehmen, Kommunen oder Landkreise.
Zur Förderung von Linien- und Bürgerbussen stellt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg jährlich ein Förderprogramm auf, welches die förderfähigen Vorhaben enthält. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die L-Bank.
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